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22.05.2010 | 09:10 | Patente 

Patente auf Tiere und Pflanzen hemmen den Züchtungsfortschritt

Berlin - Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) lehnt Patente auf Tiere und Pflanzen grundsätzlich ab und fordert eine Änderung der EU-Biopatentrichtlinie.

Schweinerüssel
(c) proplanta
Anlässlich des widerrufenen „Schweinepatentes“, gegen das der DBV erfolgreich Einspruch eingelegt hat, forderte das Präsidium in einer Entschließung die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene verstärkt für ein Verbot der Patentierung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen einzusetzen, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Wie der DBV betonte, waren schon bei der Verabschiedung der EU-Biopatentrichtlinie die Regelungen hoch umstritten. Heute zeige sich, dass die unklaren Formulierungen entgegen der ursprünglichen Intention die weitreichende Patentierung von genetischem Material und Züchtungsverfahren ermöglichen. Dadurch werde die freie Verfügbarkeit des weltweiten Genpools zugunsten von Monopolstellungen Einzelner eingeschränkt. Die besonderen Rahmenbedingungen der Arbeit mit lebender Materie würden durch das geltende Patentrecht nicht ausreichend abgedeckt werden, erklärte der DBV. Er spricht sich daher dafür aus, dass in der EU-Biopatentrichtlinie ein Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen aufgenommen wird. Bislang sei nur die Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten verboten. Es dürfe keine Monopole auf genetische Ressourcen geben.

Wie der DBV in seiner Entschließung weiter erklärte, müsse das Verbot der Patentierung herkömmlicher Züchtungsverfahren deutlicher gefasst werden, so dass kein Missbrauch mehr möglich sei. Gerade im Bereich der Züchtung seien die Grenzen zwischen patentierbaren technischen Verfahren und nicht patentierbarer herkömmlicher Züchtung oft nicht eindeutig zu ziehen. Eine „Garnierung“ klassischer Züchtung mit technischen Elementen dürfe nicht zur Patentierbarkeit führen. Darüber hinaus sei es nicht ausreichend, die Patentierung von Tieren und Pflanzen zu verbieten, vielmehr müsse auch verhindert werden, dass Tiere und Pflanzen als Ergebnis eines patentierten Verfahrens unter Patentschutz fallen. Außerdem ist nach Auffassung des DBV das Patenterteilungsverfahren beim Europäischen Patentamt (EPA) zu prüfen und anzupassen. Trotz der Flut an Anträgen müsse das EPA in die Lage versetzt werden, jeden einzelnen Fall sorgfältig zu prüfen, damit es nicht zu Fehlentscheidungen kommt. (DBV)
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