Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
14.06.2017 | 12:41 | DBV begrüßt EuGH-Urteil 
Diskutiere mit... 
   2   2

Pflanzenkäse darf nicht als Käse vermarktet werden

Luxemburg - Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie «Pflanzenkäse» oder «Tofubutter» verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden.

EU-Urteil
Milch muss aus Eutern kommen - basta. Das steht so ähnlich in einer EU-Verordnung. Und was ist mit Sojamilch? Die höchsten Richter der EU haben entschieden. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Die höchsten EU-Richter verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung «Milch» ausschließlich Produkten vorbehalten ist, die aus der «normalen Eutersekretion» von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für weiterverarbeitete Produkte wie «Rahm», «Sahne», «Butter», «Käse» oder «Joghurt».

Hintergrund ist eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus Wiesbaum in der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt sie unter Namen wie «Veggie-Cheese» oder «Cream».

«Der Verbraucher weiß, dass er eine pflanzliche Alternative zu einem klassischen Tierprodukt kauft, wenn das Produkt als «veggie», vegetarisch, vegan oder pflanzlich gekennzeichnet ist oder direkt der Pflanzenname (Mandelmilch, Sojamilch etc.) vorangestellt ist», meinte Tofutown-Anwalt Michael Beuger.

Die Richter hat das jedoch nicht überzeugt. Eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher könne nicht ausgeschlossen werden, schrieben sie. Die EU-Regelungen seien sinnvoll: Sie schafften Klarheit und faire Bedingungen für Erzeuger, Händler sowie Verbraucher und stellten gleiche Qualitätsstandards sicher.

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regel - manche Pflanzenprodukte dürfen Milchbegriffe im Namen führen. Es geht dann um «Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist» oder bei denen «die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft verwandt werden». Ein Beispiel: «Kokosmilch». Was genau auf der Liste steht, variiert aber je nach Sprachraum. Tofu und Soja jedenfalls seien dort nicht aufgeführt, betonten die Richter.

Die Tatsache, dass es für Hersteller veganer oder vegetarischer Fleisch- oder Fischalternativ-Produkte keine vergleichbaren Auflagen gebe wie bei veganer «Milch», wertete der EuGH nicht als Problem. Es handle sich nun einmal um ungleiche Erzeugnisse, die unterschiedlichen Vorschriften unterlägen. Der Deutsche Bauernverband forderte: «Da (...) zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel» auf den Markt komme, müsse der Gesetzgeber die Regeln auch hier verschärfen.

Der Milchindustrie-Verband zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. «Der heutige Tag ist ein bedeutender für den seit nunmehr 30 Jahren bestehenden, europaweiten Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte», erklärte Geschäftsführer Jörg Rieke. Alexander Anton vom europäischen Dachverband Euromilk ergänzte: «Selbst wenn der Unterschied auf der Packung erklärt wird, dürfen solche pflanzlichen Produkte unsere Milchbegriffe nicht zum Marketing verwenden.»

Auch Bundesernährungsminister Christian Schmidt sieht das Urteil als gutes Signal für die Verbraucher. «Neue Produkte, die herkömmliche tierische Produkte nachempfinden, sollten eine eigene Kennzeichnung haben», sagte der CSU-Politiker.

Als «bedauerlich, aufgrund des strikten Wortlautes der Verordnung aber erwartbar» bezeichnete der Vegetarierbund Deutschland (Vebu) das Urteil. Dem normalen Verbraucherverständnis widerspreche es. Tofutown sieht sich trotz seiner juristischen Niederlage als Gewinner. «Wir betrachten uns (...) als Sieger der Herzen, weil wir so viel positives Feedback erhalten haben und niemand den Sinn der gesetzlichen Regelung wirklich versteht», erklärte Geschäftsführer Bernd Drosihn.

DBV begrüßt EuGH-Urteil

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt das heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündete Urteil, wonach vegane Produkte nicht unter dem Namen „Käse“ oder „Butter“ verkauft werden dürfen.Die EU-Richter verwiesen nach Medienberichten auf Regelungen im europäischen Recht. Danach genießen natürliche Milchprodukte einen eindeutigen Bezeichnungsschutz.

Der EuGH hat die Entscheidung des Landgerichts Trier vom 24. März 2016 bestätigt, wonach vegane bzw. bestimmte vegetarische Lebensmittel nicht als „Käse“ oder „Cheese“ bezeichnet werden dürfen. Der DBV kritisierte in der Vergangenheit die Praxis einiger Lebensmittelverarbeiter, ein nicht auf Milch basierendes Lebensmittel als „Käse“ zu bezeichnen, obwohl der gesetzliche Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte eindeutig ist, aufs Schärfste und forderte die Lebensmittelverarbeiter zu einer geänderten Bezeichnung ihrer Produkte auf. Der EuGH bestätigt die Rechtsauffassung des DBV.

Da es für Fleisch- und Wurstprodukte bisher an einem vergleichbaren Bezeichnungsschutz fehlt und zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt kommen, fordert der DBV vom Gesetzgeber hier eine Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original.
dpa/dbv
Kommentieren Kommentare lesen ( 2 )
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


Kommentare 
der Unbelehrbare schrieb am 18.06.2017 13:32 Uhrzustimmen(18) widersprechen(9)
Seltsame Theorie von cource. Also ich esse weil ich Hunger habe, aber einen Rauschzustand konnte ich auch nach den üppigsten Mahl bisher nicht feststellen. Leider :-(
cource schrieb am 15.06.2017 08:21 Uhrzustimmen(22) widersprechen(18)
die veganer sind leider auf dem holzweg, weil es nicht nur das gekochte/erhitzte fleisch/fisch/eier und die milchprodukte sind, die uns krank machen sondern die fähigkeit des menschlichen verdauungssystem: getreide/gräsersamen, hülsenfrüchte/soja, nachtschattengewächse, milchprodukte, gekochtes fleisch/fisch/eier usw. in irgendeiner form zu verwerten, das bedeutet aber nicht, dass es uns auch zum vorteil gereicht, schon lange ist bekannt, dass der mensch vor dem ackerbau/viehzucht, sich vorwiegend von rohen früchten/obst/fleisch/kräutern ernährt hat, genau so wie es die heute lebenden primaten/menschenaffen in freier wildbahn und im zoo noch tun---warum tun wir uns das an--warum ernähren wir uns von dingen, die uns schaden/krank machen/lebenszeit verkürzen, weil diese essbarkeiten durch die verarbeitung/raffinierung/erhitzung, o p i a t ähnliche wirkung erzielen, d.h. sie machen süchtig und werden nur der sucht wegen gegessen, das bedeutet der mensch/spezies ist seit dem ackerbau/viehzucht dabei sich durch unnatürliche nahrung selbst zu vernichten---der glaube, dass wir uns auf unser hungergefühl verlassen können ist im fall von allen produkten, die mit weizen-/soja-/milcheiweiß und zucker hergestellt wurden, fatal und tötlich---wer diesen zusammenhang erkannt hat ist durchaus in der lage dieser sucht durch einen entzug zu entkommen
  Weitere Artikel zum Thema

 Forschende warnen vor Ende von Camembert-Pilz

  Kommentierte Artikel

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet