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03.03.2020 | 00:01 | Kontrollverordnung 

Pflanzenschutz-Kontrollen jetzt ohne Vorankündigung!

München – Landwirte müssen damit rechnen, dass die Kontrollen zum Einsatz von Pflanzenschutz jetzt ohne Ankündigung erfolgen.

Pflanzenschutz-Kontrollen
(c) proplanta
Das Landwirtschaftsministerium weist darauf, dass dies die neue EU-Kontrollverordnung (VO (EU) 2017/625) vorschreibt, die am 14. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Demnach werden neben den Kontrollen im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tierschutz und Tiergesundheit neuerdings auch das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich ohne Vorab-Information durchgeführt.

Der zuständige Prüfdienst des örtlich zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten muss aufgrund der EU-Verordnung ab diesem Jahr so vorgehen (Cross Compliance-Kontrolle der Grundanforderung GAB 10 – Regelungen zum Pflanzenschutz, Cross Compliance-Broschüre Kapitel III Nr. 8).

Eine Ankündigung der Kontrolle durch den Prüfdienst ist nur noch im Einzelfall möglich. Dafür muss zum Beispiel hinreichend begründet sein, dass nur mit Ankündigung die Kontrolle durchgeführt werden kann.
Stmelf
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