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04.12.2017 | 12:20 | Schlachtungen 

Schlachtbetrieb an Weihnachten soll verhindert werden

Emstek/Cloppenburg - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) will mit einem breiten Bündnis den Schlachtbetrieb in niedersächsischen Fleischbetrieben an Weihnachten verhindern.

Schlachtbetrieb an Weihnachten
Der 24. Dezember ist diesmal ein Sonntag, die Geschäfte sind zu, und sie bleiben es auch am Montag und Dienstag. Um Frischfleisch zu bekommen, soll darum auch am 2. Feiertag geschlachtet werden. Keine gute Idee, finden Gewerkschaften, die Kirche und die Grünen. (c) proplanta
Die Schlachthöfe Vion und Wernke wollen am 2. Weihnachtsfeiertag arbeiten, sprich: Schweine schlachten. Die Firmen begründen das mit der Nachfrage beim Handel und den in diesem Jahr drei verkaufsgeschlossen Tagen zur Weihnachtszeit. Der Oldenburger NGG-Geschäftsführer Matthias Brümmer hält das für reine Profitsucht. Das sieht auch Emsteks Pfarrer Michael Heyer so. Die Grünen wollen eine parlamentarische Initiative im Landtag anschieben.

Die Schlachthöfe sehen sich dagegen als Dienstleister in der Pflicht. «Das ist ein völlig normaler Vorgang. Der Lebensmitteleinzelhandel möchte seinen Kunden nach den Feiertagen frisches Fleisch anbieten und er hat auch einen Anspruch darauf beliefert zu werden», so Karl-Heinz Steinkühler, Unternehmenssprecher Vion Deutschland. Am 10. Dezember soll es vor dem Unternehmen Vion in Emstek eine Protestaktion geben. Gastredner ist Niedersachsens Ex-Agrarminister Christian Meyer (Grüne).

«Wir sind gegen die Schlachtungen am 2. Weihnachtsfeiertag und werden für das nächste Landtagsplenum eine Anfrage stellen», kündigte Meyer an. Er habe sich immer gegen Ausbeutung von Leiharbeitern in Schlachthöfen eingesetzt. Die wirtschaftliche Argumentation seitens der Unternehmen könne er nicht nachvollziehen. Es müsse geprüft werden, ob und wie die bereits erteilte Genehmigung zurückgenommen werden könne. Auch die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) gehört dem Protestbündnis an.

Pfarrer Heyer machte klar, dass es in erster Linie gar nicht um eine religiöse Frage gehe. Er denkt an die vielen polnischen und rumänischen Beschäftigten bei Vion, die das Fest gerne zuhause in ihren Herkunftsländern feiern würden, was sie aber bei einem Betrieb am 2. Weihnachtsfeiertag nicht könnten. Deshalb sei es letztlich eine Frage der Menschenwürde, denn jeder habe das Recht, das Fest im Kreis seiner Familie feiern zu können.

Bei Wernke wird am 2. Weihnachtstag geschlachtet: Der Antrag wurde bereits genehmigt. Bei dem Unternehmen spricht man von einer einmaligen Situation aufgrund der diesjährigen Feiertagsregelung. «Das ist eine Bedarfsschlachtung, und wir arbeiten auch nur einen halben Tag», sagte Siegfried Kaiser, Marketingleiter der Unternehmensgruppe Sprehe, zu der Wernke gehört. In Cloppenburg seien am 2. Feiertag 35 bis 40 Beschäftigte im Einsatz.

Das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg prüft derzeit noch den Antrag von Vion. Dort geht es um wesentlich mehr Beschäftigte. In zwei Schichten sollen dort am 2. Feiertag insgesamt rund 700 Mitarbeiter den Schlachtbetrieb gewährleisten. «Die Beschäftigten wollen ausdrücklich am 2. Weihnachtstag arbeiten. Dazu haben sich Betriebsrat und externe Dienstleister ausdrücklich erklärt. Vion zahlt an diesem Tag hohe Feiertagszuschläge auf den Lohn», erläutert Vion-Sprecher Steinkühler. Der Betrieb in Emstek beliefert Nord- und Ostdeutschland. An dem Standort werden im Jahr 3,2 Millionen Schweine geschlachtet.

Das Protestbündnis hat sich laut NGG inzwischen deutlich verstärkt. «Nunmehr haben sich vierzehn Organisationen zusammengeschlossen um ihren Unmut über die Weihnachtsschlachtung in den beiden Betrieben deutlich zu machen», so Gewerkschafter Brümmer, der die Gewerbeaufsicht aufforderte, ihre bisherige Haltung zu überdenken. Neben katholischen Organisationen gehören untern anderem die Grünen, der DGB und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) zu den Unterstützern.

Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) in Bonn wies darauf hin, dass Feiertagsarbeit rechtlich eindeutig geregelt sei. Nach Kenntnis des VDF seien einige Betriebe aus logistischen Gründen und aufgrund von Kundenanforderungen dazu veranlasst, in diesem Jahr für den 26. Dezember eine solche Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ist im Bereich des alten Oldenburger Landes zuständig für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes, das auch die Bestimmungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit enthält. Die Behörde kann bewilligen, «dass an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr Arbeitnehmer beschäftigt werden, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern», wie Behördenchef Uwe Rottmann schriftlich erläuterte. Entsprechend den Vorgaben sei der Antrag von Wernke bewilligt worden.
dpa/lni
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