24.01.2010 | 14:38 | Haushaltshilfe
Seit 50 Jahren springen Dorfhelferinnen in Notfällen einHannover - Ob bei einer Krankheit, einem Unfall oder bei der Geburt eines Kindes - bei vielen Anlässen fällt in Familien die Mutter für eine bestimmte Zeit aus. |
(c) proplanta Für Familien aus der Landwirtschaft und im gesamten ländlichen Raum bietet das Dorfhelferinnen-Werk Niedersachsen in diesem Fall eine unverzichtbare Hilfe, berichtet der Landvolk-Pressedienst. Wenn die Hausfrau und Mutter den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht führen kann, betreuen die insgesamt rund 160 beim Werk angestellten Dorfhelferinnen die Kinder und erledigen alle Aufgaben im Haushalt.
Aber auch die Alten- und Krankenpflege oder die Betreuung von behinderten Familienmitgliedern gehören zu ihrer Tätigkeit. Und das seit nunmehr 50 Jahren: Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen wurde 1960 gegründet und bereitet sich derzeit auf sein 50jähriges Jubiläum vor. Dieses soll am 9. März mit einem Festakt in der Neustädter Stadt- und Hofkirche in Hannover mit vielen Gästen gefeiert werden.
Was 1960 als professionelle Haushaltshilfe überwiegend für landwirtschaftliche Familien gedacht war, wird inzwischen sowohl im gesamten ländlichen Raum als auch im städtischen Bereich mehr und mehr gebraucht.
Ob eine Dorfhelferin jedoch in einer Familie zum Einsatz kommen kann, ist abhängig von den Bestimmungen der Sozialversicherungsträger der betroffenen Mutter, also beispielsweise der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft oder des Rentenversicherungsträgers. Die genauen Einsatzvoraussetzungen können sich dabei je nach Kostenträger unterscheiden, bedauert Gabriele Lübke-Beimdiek, Geschäftsführerin des Dorfhelferinnenwerks.
So haben sich beispielsweise seit dem 1. Januar die Einsatzbestimmungen für Versicherte der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger Niedersachsen-Bremen geändert.
Familien sollten sich daher bei Bedarf sofort für eine Beratung und Planung des Einsatzes an das Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V., Knochenhauerstr.33, 30159 Hannover, Tel.: (0511) 1241 – 539 wenden. (LPD)
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