Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am 7. Dezember 2009 das entsprechende Gesuch an den Bundesrat im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.
Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bundesrat in bestimmten Fällen die von Branchen- oder Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemaßnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Die Maßnahmen müssen die Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung oder die Anpassung des Angebots an die Nachfrage betreffen.
Das Gesuch der BOM betrifft ein Modell zur Mengenführung für Molkereimilch und Abgaben zur Finanzierung einer Butterlagerentlastung.
Gemäß Art. 9 der Verordnung über die Ausdehnung der Selbsthilfemaßnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen (VBPO; SR 919.117.72) wird ein von einer Branchenorganisation an den Bundesrat eingereichtes Gesuch veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung der Gesuche sollen die Nichtmitglieder der Organisation über das Gesuch informiert werden. Die Veröffentlichung ist Teil des Vernehmlassungsverfahrens, sie gewährt keine besonderen Einspracherechte.
Änderungen sind entsprechend dem Ergebnis der Konsultation möglich. Der Bundesrat wird darüber entscheiden, ob und allenfalls wieweit er dem Gesuch entsprechen wird.
Die vollständigen Gesuchsunterlagen können auf der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft konsultiert werden (
www.blw.admin.ch: Themen / Produktion und Absatz / Kennzeichnung und Absatzförderung / Branchenorganisationen).
Die Konsultation dauert bis zum 15. Januar 2010. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Mattenhofstraße 5, 3003 Bern zu übermitteln. (BLW)