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26.08.2011 | 09:08 | Agrarwirtschaft Schweiz 

Selbsthilfemaßnahmen Milch: Teilrückzug der Klage vereinbart

Bern - Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung der Branchenorganisation Milch (BO Milch) werden von wenigen Mitgliedern der BO Milch rechtlich angefochten.

Milch
An einer außergerichtlichen Einigungsverhandlung haben die Kläger heute einem Teilrückzug der Anfechtungsklage zugestimmt. Das ebnet den Weg für einen raschen Beschluss des Bundesrats und ist ein Bekenntnis zur BO Milch.

Die Delegiertenversammlung der BO Milch hat am 3. Mai 2011 Selbsthilfemaßnahmen zur Stärkung der vertraglichen Beziehungen und zur Entlastung des Milchfettmarktes beschlossen. Sie hat danach dem Bundesrat ein Begehren um Ausdehnung dieser Maßnahmen auf Nichtmitglieder für zwei Jahre gestellt. Die Vereinsbeschlüsse vom 3. Mai werden von wenigen Mitgliedern der BO Milch zivilrechtlich angefochten. Rechtlich einwandfreie Beschlüsse einer Branchenorganisation sind jedoch eine unabdingbare Voraussetzung für einen Ausdehnungsbeschluss des Bundesrates. Deshalb konnte der Bundesrat noch nicht über das Begehren der BO Milch entscheiden.

An der außergerichtlichen Einigungsverhandlung vom 24. August 2011 unter der Leitung des Bundesamtes für Landwirtschaft sicherten die Kläger zu, bestimmte Elemente ihrer Anfechtungsklage zurückzuziehen. Damit sind die Standardverträge für den ersten und zweiten Milchkauf und die lineare Abgabe von 1 Rp./kg auf der gesamten vermarkteten Milch für den Butterlagerabbau nicht mehr bestritten. Aufrecht erhalten wird hingegen die Klage im Zusammenhang mit der Abgabe von 4 Rp./kg auf ausgedehnte Milchmengen.

Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat im Vorfeld der Einigungsverhandlung seine Bereitschaft signalisiert, bei Klärung der rechtlichen Unsicherheiten dem Bundesrat sehr schnell einen Antrag um Ausdehnung der unbestrittenen Maßnahmen zu unterbreiten. Sobald die Klägerinnen den Teilrückzug schriftlich bestätigen, kann dies erfolgen. Mit dem Beschluss des Bundesrats könnten Mittel für eine schnelle Entlastung des Milchfettmarktes verfügbar gemacht und die Standardverträge durchgesetzt werden, die zu einer nachhaltigen Konsolidierung des Milchmarktes beitragen.

Über die derzeit noch bestrittene Abgabe von 4 Rp. wird der Bundesrat allenfalls in einem zweiten Schritt entscheiden, sobald auch bei dieser Maßnahme die Rechtslage geklärt ist. (blw)
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