Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt habe am Dienstag eine befristete Ausnahmegenehmigung beschlossen, teilte das Verkehrsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. «Damit soll sichergestellt werden, dass auch weiterhin Lebensmittel, Hygieneartikel und medizinische Produkte im Einzelhandel in ausreichender Menge erhältlich sind», heißt es.
Die Regelung gelte zunächst bis zum 31. August. Am Nachmittag will die Landesregierung über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie informieren.
Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen nicht fahren. Das Verbot gilt nicht für den Transport frischer
Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch und leicht verderblichem Obst und Gemüse.
Für die
Überwachung der Straßenverkehrsordnung sind allein die Länder zuständig. Die Straßenverkehrsbehörden der Länder können laut Ministerium in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen vom Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilen.