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Die Behörde in Oldenburg wird nicht gegen die Anklagevertreterin ermitteln. «Die Staatsanwaltschaft sieht keine Anhaltspunkte für eine Rechtsbeugung», sagte eine Behördensprecherin am Mittwoch.
Einer der beiden Angeklagten hatte die Anwältin wegen des Verdachts der Verfolgung Unschuldiger und versuchter Rechtsbeugung angezeigt. Außerdem stellte sein Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen sie. Auch diesen lehnte die Oldenburger Staatsanwaltschaft ab.
In dem Prozess vor dem Amtsgericht Vechta sind zwei frühere Geschäftsführer eines Futtermittelherstellers aus Damme angeklagt. Sie sollen ihre Produkte noch als unbedenklich ausgewiesen haben, als sie schon längst von der Belastung mit Dioxin wussten. Der Verteidiger hatte am vergangenen Freitag auch einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt. Über diesen muss das Amtsgericht Vechta noch entscheiden. (dpa/lni)