Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragte der Investor nach Angaben seines Anwalts, die Berufung zuzulassen. Eine Sprecherin des Gerichts sagte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage, der Antrag sei eingegangen. Es sei aber noch nicht absehbar, wann die Entscheidung darüber falle.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte im vergangenen Oktober die Genehmigung für die umstrittene Anlage nach einer Klage von Umwelt- und Tierschützern aufgehoben.
Ein niederländischer Unternehmer will in Haßleben rund 37.000 Schweine mästen. Dazu hatte er bereits eine entsprechende Erlaubnis des Landesumweltamtes. Die Gegner befürchten dagegen schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und sorgen sich um die
Haltungsbedingungen für die Tiere.
Die Potsdamer Richter begründeten ihr Urteil mit bauplanungsrechtlichen Mängeln und ließen keine Berufung zu. Dagegen wendet sich der Investor. Das beklagte Landesumweltamt wartet hingegen zunächst ab und stellte nach Angaben eines Sprechers keinen Antrag gegen die Entscheidung in der ersten Instanz. Das Ringen um die Mastanlage zieht sich schon seit fast 15 Jahren hin.