Ein Mosel-Winzer hat dagegen geklagt, weil er die Abgabe für nicht verfassungsgemäß hält. Die strengen Anforderungen an eine derartige Sonderabgabe sieht er nicht erfüllt. So sei es vor allem nicht nötig, den Absatz des deutschen Weins im Ausland durch staatliches Marketing zu fördern. Bei mehreren Verwaltungsgerichten waren zuletzt Klagen gegen die Zahlung anhängig. 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht die Abgaben für die Agrarwerbung der
CMA und des Holzfonds als rechtswidrig verworfen. (dpa/lrs)