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15.06.2022 | 14:04 | Arbeitsschutz 

UV- und Hitzeschutz bei der Saisonarbeit: Wer ist verantwortlich?

Kassel - Arbeitgeber müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für Sonnen- und Hitzeschutz am Arbeitsplatz sorgen. Grundlage hierfür sind das Arbeitsschutzgesetz und die Vor-schriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG).

Schutz vor UV-Strahlung
UV- und Hitzeschutz ist Arbeitsschutz und muss vom Arbeitgeber gewährleistet werden. (c) proplanta
Matthias Stenglein baut Spargel im fränkischen Rothwind an. In der Saison beschäftigt er 22 Saisonarbeitskräfte. Viele davon kommen bereits über zehn Jahre auf den Spargelhof. Stenglein achtet in seinem Unternehmen auf Arbeits- und Gesundheitsschutz.

„Wir möchten, dass unsere Beschäftigten gesund arbeiten können. Wenn jemand wegen eines Unfalls oder einer Krankheit ausfällt, ist das für beide Seiten ein Problem“, sagt der Unternehmer. Sonnen- und UV-Schutz gehören für Matthias Stenglein ganz selbstverständlich zur Prävention, denn Spargelstecher arbeiten auf freiem Feld und sind der UV-Belastung stark ausgesetzt. Der Unternehmer weiß: Zu viel Sonne erhöht das Hautkrebsrisiko, zu viel Hitze kann zur tödlichen Gefahr am Arbeitsplatz werden. Matthias Stenglein sorgt deshalb vor und schützt seine Beschäftigten.

UV-Belastung gering halten

Grundsätzlich sollte die UV-Strahlung am Arbeitsplatz so gering wie möglich sein. Auf-grund seiner Gefährdungsbeurteilung hat der fränkische Spargelbauer Maßnahmen ergriffen, um die Mitarbeitenden zu schützen. Technischen Lösungen, wie zum Beispiel Wetterschutzzelte, Sonnensegel oder Sonnenschirme, helfen dabei.

Darüber hinaus passt Stenglein die Arbeitszeit an das Wetter an. „Wenn die Sonne scheint, beginnen wir schon früh morgens mit dem Spargelstechen und halten eine längere Mittagspause von 12 bis 16 Uhr. Die Beschäftigten verrichten dann Arbeiten im Innenbereich, wie zum Beispiel Spargel waschen, sortieren und einlagern. Erst am frühen Abend setzen wir die Arbeiten auf dem Feld fort“, betont er.

Unterweisung durchführen

Im Rahmen der Unterweisung erklären Matthias und Sandra Stenglein ihren Beschäftig-ten, wie sie sich vor Sonnenbrand schützen können und statten sie mit Kopfbedeckungen und Sonnencreme aus. Die durchgeführte Unterweisung lässt sich der Unternehmer von den Beschäftigten schriftlich bestätigen.

„Wenn wir Arbeitskräfte sehen, die mit nacktem Oberkörper Spargel stechen, fordern wir sie auf, sich etwas überzuziehen“, sagt der Unternehmer. Sinnvoll sind leichte, lange Kleidung und eine Kopfbedeckung mit Nackenschutz oder mit einer breiten Krempe.

Selbstverständlich stellt Matthias Stenglein durchgehend, nicht nur bei sehr hohen Außentemperaturen, ausreichend Getränke am Arbeitsplatz zur Verfügung. „Wir achten darauf, dass die Beschäftigten nicht nur Energydrinks oder Cola trinken. Damit haben wir schlechte Erfahrungen gemacht. Alkohol ist während der Arbeit verboten.“

Neue Unterweisungshilfen

Zur Vereinfachung der Unterweisung stellt die SVLFG Arbeitgebern die kostenfreie Infobox Sonnen- und Hitzeschutz zur Verfügung. Neben Informations-Plakaten finden sich in der Box fertige Unterweisungshilfen sowie Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung. Die Box kann online bestellt werden über www.svlfg.de/infobox-hitze-sonnenschutz oder per Mail angefordert werden über praeventionsbroschueren@svlfg.de.

Eine weitere kostenlose Unterweisungshilfe ist die Web-App für Saisonarbeitskräfte. Die von der Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS) ausgezeichnete Web-Applikation bietet Erntehelferinnen und -helfern alle wichtigen Informationen zum Sonnen- und Hitzeschutz bei der Arbeit in deren Muttersprache.

Weitere Themen der Web-App sind zum Beispiel Gesundheitsschutz, Unfallprävention und Erste Hilfe. Mit Hilfe der Web-App können die Beschäftigten sich in Ruhe informieren und Schritt für Schritt nachvollzie-hen, was sie in der Unterweisung gehört, vielleicht aber nicht ganz verstanden haben. Die Web-Applikation ist abrufbar unter www.agriwork-germany.de.

Fragen zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit beantworten die SVLFG-Präventionsfachleute telefonisch unter 0561 785 10010 sowie per Mail an bgf-koordinierungsstelle@svlfg.de.
SVLFG
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