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03.02.2009 | 13:21 | Zentrale Absatzförderung 

Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes macht Alternativen unbedingt erforderlich

Karlsruhe/Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit wesentlicher Teile des Absatzfondsgesetzes festgestellt. Damit scheidet das bisherige Gesetz als Rechtsgrundlage für die zentrale Absatzförderung aus.

Präsident DRV Manfred Nüssel
Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e. V. Manfred Nüssel (c) DRV
„Wir bedauern das Urteil, denn die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft braucht dringend eine starke zentrale Absatzförderung. Als Konsequenz des Urteils befürchten wir eine Schwächung der Wettbewerbsposition auf den europäischen und internationalen Märkten. Für die genossenschaftlichen Unternehmen als wichtiger Teil der Wertschöpfungskette Lebensmittel ist die CMA als Türöffner im Agrarexport unverzichtbar, um weiterhin erfolgreich Absatzpotentiale auf EU- und Drittlandsmärkten zu erschließen“, erklärte der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Manfred Nüssel, in einer ersten Reaktion auf den Karlsruher Richterspruch zur verfassungsrechtlichen Überprüfung des Absatzfondsgesetzes.

Nüssel setzt sich dafür ein, mit Politik und Wirtschaft umgehend Beratungen über Alternativen zur bisherigen Finanzierung der zentralen Absatzförderung zu führen. „Für unsere exportorientierte Agrar- und Ernährungswirtschaft ist das System der zentralen Absatzförderung auf den globalisierten, wettbewerbsintensiven Märkten unverzichtbar. Politik und Wirtschaft müssen nun unverzüglich eine Rechtsgrundlage entwickeln, damit der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft keine Wettbewerbsnachteile erwachsen“, so Nüssel. (DRV)
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