Das QS-Prüfsystem sei ehemals mit dem Ziel angetreten, ein Mindestmaß an Tierschutz auch in konventionellen, bäuerlichen Betrieben durch zu setzen. Es sei deshalb vollkommen inakzeptabel, dass ein Unternehmen wie das von Adrianus Straathof, gegen den aufgrund schwerster Tierschutzverstöße ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot ausgesprochen wurde, nun wieder an
QS liefern dürfe. Dies habe nicht nur schwerwiegende Folgen für die Glaubwürdigkeit von QS und des Deutschen Bauernverbandes, der Mitgesellschafter der QS GmbH ist, sondern auch auf die Tierwohlinitiative des Bundesministers Schmidt, in dessen Kompetenzkreis die QS GmbH plane mitzuwirken.
Das sich die QS mit einem solchen Handeln als Träger der Tierwohlinitiative vollkommen diskreditiere, stehe außer Frage. Hier müsse sich nun also auch der Bundesminister positionieren. Wenn QS ernst genommen werden möchte, müsse er sich nun eindeutig von Straathof distanzieren. Andernfalls müsse Minister Schmidt von einer Teilnahme des Unternehmens am Kompetenzkreis der Tierwohlinitiative Abstand nehmen. (Pd)