Die Abgabe sei verfassungsgemäß, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Damit scheiterten mehrere
Winzer und Kellereien vor dem obersten deutschen Gericht. Sie hatten sich in Karlsruhe gegen die Abgabe zur Wehr gesetzt und sahen ihr Recht auf freie Berufsausübung verletzt. Eigene Organisationen könnten genauso gut das Marketing übernehmen, argumentierten sie.
Der Fonds, der als Anstalt öffentlichen Rechts organisiert ist, solle die Qualität und den Ruf deutscher Weine verbessern und den Absatz fördern, hieß es in dem Beschluss weiter. Das seien notwendige und für die deutsche Weinwirtschaft besonders bedeutsame Ziele. Denn der deutsche Wein leide im Vergleich zu anderen Weinbaunationen unter Imageproblemen, etwa durch den sogenannten Glykolskandal in den 1980er Jahren. Eine privatwirtschaftliche Organisation wäre dafür nicht so geeignet, schätzen die Verfassungsrichter.
Der Deutsche
Weinfonds kümmert sich seit 1961 um die Qualität sowie die
Absatzförderung deutscher Weine im In- und Ausland. Für dieses staatliche Gemeinschaftsmarketing zahlen die Weinerzeuger jährlich rund elf Millionen Euro in den Fonds ein. Winzer zahlen 0,67 Euro je 100 Quadratmeter Weinbergsfläche, Abfüller und Auslandsvermarkter nach der Menge.
Die Winzer in Rheinland-Pfalz müssen zusätzlich eine landesspezifische Abgabe für die Förderung ihrer Weine leisten. Auch dies sei verfassungsgemäß, entschieden die Verfassungsrichter weiter. Alle Klagen waren schon zuvor bei den Verwaltungsgerichten gescheitert.
Monika Reule, Vorstand des Deutschen Weinfonds, zeigte sich erleichtert: «Wir freuen uns sehr, dass mit dem Urteil nicht nur die Notwendigkeit eines Gemeinschaftsmarketings für deutschen Wein, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Finanzierungsgrundlage bestätigt wurde». Man werde sich nun mit allen Kreisen der Weinwirtschaft an einen Tisch setzen und besprechen, wie das Gemeinschaftsmarketing noch schlagkräftiger gestaltet werden könne. (dpa)