Bei einem Einsatz von mehr als zwei Mähdreschern oder Heu- bzw. Strohbergungsmaschinen auf einer Erntefläche sollte zudem ein Wundstreifen angelegt werden und eine Mindestlöschwassermenge von 3.000 Litern vor Ort einsatzbereit sein. Sinnvoll ist es, die Abgasanlagen von
Landtechnik auf ihre Funkensicherheit zu überprüfen. Vor Ort notwendige Schweiß- und Schneidarbeiten sowie das Betanken der Erntemaschinen sollen nur auf Flächen durchgeführt werden, die frei von brennbaren Stoffen sind.
Das seit Tagen andauernde hochsommerliche Wetter hat auch zu einer Zunahme der
Waldbrandgefahr in Mecklenburg-Vorpommern geführt. Aktuell gilt die Waldbrandwarnstufe 4 (höchste Waldbrandgefahr) im Landkreis Uecker-Randow sowie in Teilen der Landkreise Ostvorpommern, Müritz und Mecklenburg-Strelitz. Hohe Waldbrandgefahr (Stufe 3) herrscht in den Landkreisen Bad Doberan, Parchim, in der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin sowie teilweise in den Landkreisen Güstrow, Ludwigslust und Müritz. Für die übrigen Landesteile gilt die Waldbrandwarnstufe 2 (erhöhte Waldbrandgefahr). Minister Dr.
Backhaus erinnert auch hier an die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen:
- Rauchen im Wald und in der Feldflur ist zu unterlassen.
- Im und am Wald (Mindestabstand 50 Meter) darf kein Feuer, auch kein Grillfeuer, entzündet werden.
- Glimmende Zigaretten sollen nicht aus dem Auto geworfen werden.
- Um den Lösch- und Rettungskräften die Zufahrt zu ermöglichen, ist das Parken von Fahrzeugen auf den Waldzufahrten zu unterlassen.
- Alle bemerkten Brände bitte unverzüglich der Feuerwehr über den Notruf 112 melden.
Bisher ist es in Mecklenburg-Vorpommern zu insgesamt 29 Waldbränden gekommen. Von ihnen waren 25,26 Hektar Fläche betroffen. (PD)