Es stärkt Waldbesitzer, aber auch Landwirte. Sie können Schnellwuchsplantagen oder Holz zur Energieerzeugung anpflanzen und müssen nicht befürchten, dass solche Flächen rechtlich als Wald angesehen werden. Damit sind Zusatzeinkommen leichter möglich.
Für Spaziergänger wird klargestellt, dass die Nutzung des Waldes als Erholungsraum in eigener Verantwortung ist: Wenn ein morscher Ast auf einen Waldbesucher fällt, gilt dies als waldtypische Gefahr. Umweltschützer wie der Naturschutzbund NABU bemängeln jedoch, dass der Naturschutz beim Waldgesetz zu kurz kommt. Dagegen wertet der Deutsche Forstwirtschaftsrat die Novelle als Meilenstein für den Wald.
«Zielgerichtete Neuregelungen stärken die Handlungsfähigkeit der Forstwirtschaft», sagte der Verbandspräsident und CDU- Bundestagsabgeordnete Georg Schirmbeck. Außerdem sorge das Gesetz für «ein harmonisches Miteinander von Waldbewirtschaftung und Erholung im Wald». (dpa)