Der
Holzeinschlag diene dem Kampf gegen den
Borkenkäfer und der Sicherheit der Allgemeinheit, erklärte das polnische Umweltministerium am Montag bei der mündlichen Verhandlung in Luxemburg. Befallene Bäume würden nicht illegal, sondern konform mit EU-Regeln gefällt, um eine Zerstörung des Waldes zu verhindern.
Die
EU-Kommission sieht im Holzeinschlag in dem
Naturschutzgebiet indes einen Verstoß gegen EU-Schutzrichtlinien und verklagte Polen vor dem
EuGH, weil es sich nicht an eine Aufforderung zum Stopp des Abholzens hielt.
Noch vor der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht Ende Juli verfügt, dass im Wald von Bialowieza vorerst keine Bäume mehr im großen Stil gefällt werden dürfen. Ein Urteil wird erst später fallen. Zwischenzeitlich gab es Berichte über weitere Abholzaktionen.
Die EU-Kommission hatte Polen deshalb mit Konsequenzen gedroht. Das bereits wegen Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit laufende Verfahren gegen die Warschauer Regierung könne ausgeweitet werden.
Das Warschauer Umweltministerium betonte am Montag, einen Holzeinschlag zur Bekämpfung des Borkenkäfers gebe es nur im forstwirtschaftlich genutzten Teil des Waldes. In dem als Nationalpark geschützten Bereich würden weiterhin keine Bäume gefällt.