Ein Eselhengst hatte jahrelang ohne Artgenossen im Kreis Bernkastel-Wittlich gelebt. (c) proplanta
Das teilte das Gericht am Donnerstag in Koblenz mit. Ein Eselhengst hatte jahrelang ohne Artgenossen im Kreis Bernkastel-Wittlich gelebt. Die Kreisverwaltung verlangte im Oktober 2012, dass ihm andere Tiere zur Seite gestellt werden. Dagegen wehrte sich der Halter, scheiterte aber mit seiner Klage vor dem Trierer Verwaltungsgericht. Die Richter hielten die Einzelhaltung für tierschutzwidrig.
Im dem Berufungsverfahren vor dem OVG wurde nun der Vergleich geschlossen, wonach der Esel vorerst bei der Familie des Klägers bleiben darf. «Er wird nicht abrupt aus seinem vertrauten Umfeld gerissen», sagte ein OVG-Sprecher. Halter und Tierschutzbehörde wollten nun gemeinsam schauen, was das Beste für dieses Tier sei. (dpa/lrs)