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16.03.2017 | 01:27

Gericht erklärt Holzverkauf in Baden-Württemberg für rechtswidrig

Holzwirtschaft in Baden-Württemberg
Staatliche Förster sind in Baden-Württemberg eigentlich Ansprechpartner für alles - sie kümmern sich nicht nur um den Holzverkauf, sondern markieren auch Bäume und beraten bei Waldmaßnahmen. Das geht so nicht, findet ein Gericht. (c) proplanta

Nach Gerichtsurteil zum Holzverkauf: Land zieht vor Bundesgerichtshof



Im Streit um den Holzverkauf in Baden-Württemberg will das Land vor den Bundesgerichtshof ziehen. Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf den Verkauf durch zentral zuständige staatliche Förster für europarechtswidrig erklärt hatte, sagte Forstminister Peter Hauk (CDU): «Die Sichtweise ist für uns nicht nachvollziehbar und wir akzeptieren sie auch nicht.»

Laut OLG gibt es beim zentralen staatlichen Holzverkauf zu wenig Wettbewerb - die Förster sind für Wald des Landes, der Kommunen und von Privatbesitzern zuständig. Wie auch das Bundeskartellamt wertet das Gericht die Praxis in Baden-Württemberg als Kartellrechtsverstoß.

Mit Blick auf mögliche Schadenersatzforderungen bilde man Rücklagen, so Hauk. Er zeigte sich aber zuversichtlich, sich in einigen Jahren vor dem BGH durchzusetzen und das Geld nicht zu brauchen.
dpa/lsw
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