Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
16.03.2017 | 01:27 | Holzwirtschaft 

Gericht erklärt Holzverkauf in Baden-Württemberg für rechtswidrig

Düsseldorf - Die Landesregierung hat im Kartellstreit um den Holzverkauf in Baden-Württemberg eine Niederlage einstecken müssen.

Holzwirtschaft in Baden-Württemberg
Staatliche Förster sind in Baden-Württemberg eigentlich Ansprechpartner für alles - sie kümmern sich nicht nur um den Holzverkauf, sondern markieren auch Bäume und beraten bei Waldmaßnahmen. Das geht so nicht, findet ein Gericht. (c) proplanta
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschied am Mittwoch, dass die langjährige Praxis von zentral zuständigen Förstern gegen europäisches Kartellrecht verstoße. Damit gab das Gericht dem Bundeskartellamt Recht, das mangelnden Wettbewerb moniert hatte.

Die Förster sind bisher auch für Dienstleistungen im Wald des Landes, der Kommunen und von Privatleuten zuständig - daher werden sie auch «Einheitsförster» genannt. Privatwirtschaftliche Konkurrenz hat es wegen der staatlichen Präsenz schwer.

Diese Tatsache ist Deutschlands Wettbewerbshütern seit langem ein Dorn im Auge - schon im vergangenen Jahrzehnt rief die Praxis das Bundeskartellamt auf den Plan. 2013 wiederum zogen die Wettbewerbshüter die Daumenschrauben an. Gegen eine Untersagung ging das Land allerdings juristisch vor - und scheiterte damit nun vor Gericht. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht, nach dem OLG-Beschluss dürfte das Land vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Bei den Vorwürfen geht es um zwei Stränge: einmal die Holzvermarktung - also den staatlich gebündelten Verkauf - und zum anderen um Dienstleistungen. Staatliche Förster haben all dies gemacht - egal ob es um landeseigenen Staatsforst oder um Kommunal- und Privatwälder geht.

Die Praxis des «Einheitsförsters» finden nicht nur viele Waldeigentümer, sondern auch Umweltschützer gut - schließlich ist dadurch stets ein Ansprechpartner vor Ort, was eine nachhaltige Bewirtschaftung erleichtert.

Allerdings gab es Beschwerden aus Teilen der Säge- und Holzindustrie, die Preisnachteile wegen eines staatlichen Monopols sahen. Andere Teile der Branche werteten den «Einheitsförster» hingegen positiv, weil durch den zentralen Verkauf große Holzmengen auf den Markt kommen und sie nicht mühsam kleinteilige Bestände aufkaufen müssen.

Sowohl die Bonner Wettbewerbshüter als auch das OLG Düsseldorf bewerten die Rolle des Staates aber als viel zu stark. Laut OLG-Beschluss handelt es sich zum einen um ein «verbotenes Vertriebskartell», das den freien Wettbewerb verfälsche. Auch die Dienstleistungen des «Einheitsförsters» sind dem Gericht zufolge verboten, weil sie Beschränkungen des Anbieterwettbewerbs vertieften.

Ein recht neues Bundeswaldgesetz sollte kartellrechtliche Bedenken zumindest zu den Dienstleistungen des Försters entkräften. Doch das Bundesgesetz hilft dem Land hier nicht: Zwar liege hier kein Verstoß gegen deutsches Kartellrecht vor, aber gegen europäisches, so das OLG. Das Düsseldorfer Gericht befasst sich mit Beschwerden gegen das Bonner Kartellamt, daher die Zuständigkeit für das Verfahren.
dpa/lsw
zurück
Seite:12
weiter
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Spezialhubschrauber stürzt bei Forstarbeiten ab - Pilot überlebt

 Erlöse der Holzindustrie sinken - Sorge wegen Trend bei Verpackungen

 Hohe Preise für edles Holz aus Sachsens Wäldern

 Einbruch im Wohnungsbau - Holzwirtschaft bangt vor 2024

  Kommentierte Artikel

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger