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18.03.2012 | 09:04 | Honig-Urteil 

Weitere Runde im Gen-Honig-Streit vor dem VGH

München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verhandelt seit Freitag den Streit zwischen einem Imker und dem Freistaat um mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigten Honig.

Honigbiene
(c) proplanta
Der Hobbyimker Karl Heinz Bablok aus dem schwäbischen Kaisheim (Landkreis Donau-Ries) will durchsetzen, dass Bayern zu Schutzmaßnahmen verpflichtet wird, so dass sein Honig nicht mit Pollen des lebensmittelrechtlich nicht zugelassenen Maises Mon 810 verunreinigt wird.

Babloks hatte geklagt, nachdem 2003 in seiner Nachbarschaft auf einem staatlichen Versuchsgut der Mais der Firma Monsanto angebaut wurde. Allerdings gilt in Deutschland seit 2009 ein Anbaustopp für diesen Mais.

Das Münchner Gericht unter Vorsitz von Richter Rainer Schenk will unter anderem prüfen, ob überhaupt die Gefahr einer Wiederholung besteht, ob also bei einem erneuten Anbau Babloks Honig noch einmal mit Pollen verunreinigt werden könnte. Dabei gehe es um das Rechtsschutzbedürfnis des klagenden Imkers, sagte Schenk. «Da tappen wir noch etwas im Dunkeln», sagte der Richter.

«Es ist nicht geplant, Mon 810-Mais anzubauen», meinte der Rechtsvertreter des Freistaats, Oberlandesanwalt Achim Seidel. Das gelte unabhängig von dem Anbaustopp. Der Anbauversuch sei im November 2008 eingestellt worden. «Pläne kann man ja auch ändern», warnte hingegen Babloks Anwalt Achim Willand. «Wir sehen die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt.»

Bereits in erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Augsburg festgestellt, dass Imkereiprodukte wesentlich beinträchtigt seien, soweit sie nachweisbar Pollen des Maises 810 enthalten. (dpa/lby)
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