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01.12.2017 | 00:01 |  Bio-Landwirtschaft 

OLG schlägt Vergleich im Pflanzenschutzmittel-Streit vor

Hamm - Im juristischen Streit eines Bio-Landwirts mit seinen Nachbarn um versprühte Pflanzenschutzmittel hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Vergleich ins Spiel gebracht.

Pflanzenschutzmittel-Einsatz
Pflanzenschutzmittel auf Bio-Acker: OLG schlägt Vergleich vor. (c) proplanta
Laut Mitteilung von Donnerstag schlägt der 24. Zivilsenat vor, den Rechtsstreit durch die Erstattung von 45 Prozent der genannten Schäden und einer Zahlung von 2.500 Euro für Analysekosten zu beenden.

Der klagende Landwirt wirft seinen konventionell arbeitenden Nachbarbetrieben vor, dass deren Pflanzenschutzmittel auf seine Bio-Flächen gelangt sind. Er fordert 10.000, 21.500 und 40.000 Euro Schadenersatz von den drei Landwirten. Rund vier Wochen haben die Beklagten jetzt Zeit, über eine Einstellung zu beraten.

Lehnen die Landwirte den Vorschlag ab, soll ein zusätzlicher Gutachter klären, ob die Pflanzenschutzreste (Pendimethalin) von den Nachbarn stammen können, oder ob auch Wind, Thermik oder Ausgasungen von weiter entfernten Ackerflächen der Grund sein könnte.
dpa
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