Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigte als zuständige Behörde am Donnerstag der Firma
BASF Plant Science die Freisetzung der Pflanzen in Mecklenburg-Vorpommern. Nach unionsinternem Gerangel hatte Bundesagrarministerin Ilse
Aigner (CSU) die Freilandversuche des Chemiekonzerns am Montag für eine verkleinerte Versuchsfläche zugelassen. Statt auf den bislang geplanten 150 Hektar darf die Kartoffel lediglich auf 20 Hektar angebaut werden.
Das BVL erwartet von dem «Amflora»-Versuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt, verfügte aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. So müssen zwischen den Anbauflächen der
Gen-Kartoffel und angrenzenden Feldern mit anderen Nutzpflanzen zehn Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden. Mit gründlichen Kontrollen soll im kommenden Jahr sichergestellt werden, dass herkömmliche Pflanzen, die auf dem Test-Gelände angebaut werden, keine gentechnischen Veränderungen aufweisen. Das gentechnisch veränderte Pflanz- und Saatgut muss zudem gekennzeichnet und streng getrennt von konventionellen Kartoffeln gelagert werden.
Es sei weder vorgesehen noch gestattet, die während des Freisetzungsvorhabens geernteten gentechnisch veränderten Kartoffeln als Lebens- oder Futtermittel zu verwenden, versicherte das Bundesamt, das bei seiner Antragsprüfung 420 Einwendungen bearbeitet hatte. Durch Genmanipulation entwickelt die Kartoffel eine höherwertige Stärke, aus der unter anderem Papier und Klebstoffe gewonnen werden könnten. (dpa)