Nach zahlreichen Corona-Ausbrüchen bei Erntehelfern im Sommer hat die Landesregierung nach Angaben von Donnerstag eine spezielle
Verordnung für die
Saisonarbeit beschlossen. Demnach muss in den Betriebsstätten nun grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, außerdem müssen sich
Erntehelfer vor Beginn des Saisoneinsatzes testen lassen.
Ein weiterer Test nach sieben Tagen wird empfohlen. Daten vor allem von den Arbeitszeiten, Einsatzorten und Arbeitsgruppen müssen laut Verordnung künftig erhoben und gespeichert werden.
Die neuen Auflagen orientierten sich an der bestehenden Verordnung für die Schlachtbetriebe, teilte das Sozialministerium mit. Die Landwirte hatten bereits unter den bisher gültigen Einschränkungen die Sorge, der hohe Aufwand durch die Corona-Krise könne die Ernte gefährden.
Unter anderem gelten einige Regionen in Rumänien und Bulgarien derzeit als Risikogebiete. Es sei daher noch nicht sicher, ob die Saisonkräfte einreisen könnten. Nach Angaben des baden-württembergischen Landesbauernverbandes werden zur
Apfelernte allein am
Bodensee rund 8.000 Erntehelfer erwartet.