Nach Angaben von Sachsen
Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt wurden den etwa 7.300 Landwirten im Freistaat vorzeitig rund 247 Mio. Euro überwiesen; damit würden die
Liquidität der
Betriebe gesichert und ihre Planungssicherheit gewährleistet.
Schmidt hob hervor, dass die landwirtschaftlichen Direktzahlungen zur Einkommens- und Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe beitrügen. Sie würden flächenbezogen gewährt und seien grundsätzlich von der Produktion entkoppelt. Wie schon in den zurückliegenden Jahren wurden auch in Brandenburg die Direktzahlungen noch vor dem Jahresende überwiesen.
Nach Angaben von Landwirtschaftsminister
Jörg Vogelsänger beliefen sich die Zahlungen auf insgesamt rund 330 Mio. Euro. Von 5.575 Anträgen seien bereits 5.527 beschieden. Vorfristig erfolgte laut Vogelsänger die Zahlung für die
Ausgleichszulage in Höhe von 21,9 Mio. Euro für landwirtschaftliche Betriebe, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften; das seien über 5 Mio. Euro mehr als 2016. Mit dem Geld würden insgesamt 3.314 Antragsteller gefördert.
In Rheinland-Pfalz wurden, wie dort Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing berichtete, insgesamt rund 190,3 Mio. Euro aus Mitteln der Europäischen Union an die etwa 17.250 Landwirte in dem Bundesland gezahlt. Die durchschnittliche Auszahlungssumme habe bei rund 11.000 Euro pro
Betrieb gelegen. Wissing zeigte sich in dem Zusammenhang erfreut darüber, dass der erste Schritt zur Angleichung der Basisprämie vollzogen worden sei. Die Basisprämie sei je Hektar um 5,59 Euro auf 161,35 Euro erhöht worden.
Rheinland-Pfalz hatte sich dem Ressortchef zufolge bei der Umsetzung der jüngsten Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik (
GAP) dafür eingesetzt, die regional unterschiedlichen Werte bei der Basisprämie in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in drei gleichen Schritten bundesweit anzugleichen, da diese auf veralteten historischen Daten basierten.