(c) proplanta Wie das Agrarressort am Montag voriger Woche (1.8.) mitteilte, gilt die Neuregelung für die von Trockenheit am stärksten betroffenen Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken. Unterfranken, die Oberpfalz sowie weite Teile von Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
„Wir müssen in dieser schwierigen Lage unsere Betriebe unterstützen“, betonte Ressortchefin Michaela Kaniber. Sie gab zu bedenken, dass niemand es verstehen würde, wenn die Tierhalter vorhandenes Futtermittel nicht nutzen dürften und stattdessen Futtermittel importieren müssten. Die Nutzung der Brachen muss laut Ministerium dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angezeigt werden.
Bei Nichtanzeige droht eine Sanktion im Rahmen der Konditionalität. Zur Anzeige der Nutzung von Brachen kann das Online-Serviceportal iBALIS genutzt werden. Dem Agrarressort zufolge ist die bayerische Landwirtschaft in diesem Jahr mit einer ungewöhnlichen Kombination klimatischer Herausforderungen konfrontiert.
Auf eine lange Nässeperiode, die in vielen Gebieten zu einer verspäteten Aussaat von Futtermitteln führte, folgte ab Mai eine langanhaltende heiße Trockenperiode. Da dadurch der Oberboden austrocknete, kam es in der Folge zu einem verminderten Wachstum bei fast allen landwirtschaftlichen Kulturen.
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