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08.01.2016 | 18:45 | Lebensmittelkontrollen 

BLL bekräftigt Kritik an geplanter Gebührenpflicht in Nordrhein-Westfalen

Bonn - Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) hat seine Kritik an der geplanten Einführung von Gebühren für nicht-anlassbezogene Lebensmittelkontrollen in Nordrhein-Westfalen bekräftigt.

Lebensmittelkontrollen
(c) proplanta
Die Landesregierung sollte dieses Vorhaben noch einmal überdenken oder zumindest im Vorfeld eine Folgenabschätzung durchführen, erklärte BLL-Präsident Stephan Nießner heute auf dem traditionellen Neujahrsempfang des Verbandes in Bonn. Die amtliche Lebensmittelüberwachung sei eine staatliche Daseinsvorsorge und müsse daher aus Steuergeldern finanziert werden.

Zudem kritisierte Nießner die beabsichtigte Veröffentlichung der Kontrollergebnisse. Für eine rechtsstaatlich einwandfreie Einführung einer Veröffentlichung fehle es derzeit an den strukturellen Rahmenbedingungen. Hinsichtlich der erwarteten Reform der Deutschen Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) unterstrich der BLL-Präsident die Wichtigkeit sowohl einer paritätischen Besetzung als auch des Konsensprinzips des Gremiums. Nachbesserungsbedarf gebe es bei der Aktualität der Leitsätze. So müssten zum Beispiel Beratungsverfahren beschleunigt werden.

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel gab in seiner Funktion als Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) 2016 einen Ausblick auf die möglichen Schwerpunktthemen der VSMK in diesem Jahr, darunter der Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Zur geplanten Einführung von Gebühren für nicht-anlassbezogene Lebensmittelkontrollen in Nordrhein-Westfalen verwies der Minister auf die hohen Kontrollkosten und die Notwendigkeit einer Kostendeckung. Zugleich betonte er, dass in anderen Kontrollbereichen, etwa beim Immissionsschutz, Gebühren längst erhöben würden.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des EU-Parlaments, Elmar Brok, forderte mit Blick auf die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen, bei einer Negativbewertung zügig Nachkontrollen durchzuführen. Es müsse die Chance zur Besserung gegeben werden. Die Betriebe dürften nicht längere Zeit an einem Pranger stehen müssen, „der auf Dauer das Geschäft kaputt macht“.
AgE
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