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08.02.2017 | 16:01 | Stallpflicht 
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Getrickst bei der Stallpflicht-Regelung?

Stuttgart - Das baden-württembergische Agrarministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, der Südwesten habe bei der Anordnung der Stallpflicht für Geflügel getrickst.

Stallpflicht
(c) proplanta
«Das stimmt nicht», sagte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch. Hintergrund des Streits ist eine EU-Regelung: Demnach dürfen Erzeuger ihre Eier nur zwölf Wochen lang weiterhin als Freilandeier deklarieren. Baden-Württemberg hatte nach dem Ende der ersten Stallpflicht zum 31. Januar aber einen Tag Pause eingelegt und die neue Aufstallung ab dem 2. Februar angesetzt.

Daraufhin hatte unter anderem Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) gesagt, Baden-Württemberg habe sich entschieden, die Ställe kurz zu öffnen, um einen neuen Seuchenzyklus und damit eine neue Zwölf-Wochen-Frist herbeizuführen. «Für mich grenzt ein solches Vorgehen an Verbrauchertäuschung», sagte Backhaus kürzlich.

Die Vorwürfe seien haltlos, sagte die Behördensprecherin in Stuttgart weiter. Zum einen sei im Südwesten die Zwölf-Wochen-Frist noch gar nicht erreicht gewesen. «Wir hätten die Stallpflicht auch einfach bis Mitte Februar verlängern können.» Und dass zwischen der ersten Stallpflicht und der erneuten Regelung ein Tag liege, sei auch der Tatsache geschuldet, dass ein solcher Erlass nicht innerhalb von zwei Stunden umgesetzt werden könne. «Wir hätten es aber auch auf den 1. Februar legen können, die rechtliche Situation wäre die gleiche.»
dpa/lsw
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Kommentare 
Direktzahler schrieb am 09.02.2017 08:39 Uhrzustimmen(51) widersprechen(15)
das ist die "Freilandhaltung" so oder so
DV schrieb am 08.02.2017 17:59 Uhrzustimmen(17) widersprechen(16)
sollte man nicht die Verantwortlichen, welche die Aufstallpflicht für einen Tag ausgesetzt haben einsperren und dafür das Geflügel frei lassen. .. man sollte die Vorgehensweise rechtlich prüfen lassen, es ist meines Erachtens "behördliche" Verbrauchertäuschung,
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