Dieses Ziel verfolgt eine
Gesetzesnovelle, die der
Bundestag am frühen Freitagmorgen einstimmig verabschiedet hat. Wenn jetzt noch der
Bundesrat zustimmt, können auch in Zukunft jährliche Beihilfen von knapp 2,2 Millionen Euro fließen.
Wegen der gemeinsamen
Agrarpolitik der EU-Staaten hatte Brüssel eine nationale Rechtsgrundlage für die Zahlungen verlangt. Deshalb müssen Bundestag und Bundesrat das Hopfengesetz entsprechend überarbeiten.