Bundesratsentscheidung trifft auf Unverständnis - Neuer Grenzwert für Lösungsmittelemissionen erfordert Verbrennen von Abluftströmen - Kleinschmit von Lengefeld: „Hausgemachter klimapolitischer Irrsinn“ - Investitionen werden jetzt überdacht. (c) Georgi Roshkov - fotolia.com
OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld sieht darin „ein ideologiegetriebenes, kolossales Versagen der Umweltpolitik“. Mit der Neufassung der 31. BImSchV wird zum einen ein neuer Grenzwert für Lösungsmittelemissionen bei der Speiseölherstellung eingeführt, für dessen Einhaltung die Ölmühlen künftig große Abluftströme verbrennen müssen.
Zum anderen müssen die Unternehmen ihre Lösungsmittelemissionen bis zum Jahr 2031 halbieren. Kleinschmit von Lengefeld reagierte erbost auf den Bundesratsbeschluss vom letzten Freitag (29.9.): „Anstatt Worten Taten folgen zu lassen und eine großartige Chance zur Entbürokratisierung und Deregulierung zu nutzen, wird hierzulande nun ein weltweit einmaliger Grenzwert eingeführt, der nur deutsche Speiseölhersteller dazu zwingt, künftig noch mehr CO2 in die Atmosphäre zu pusten.“
Für die OVID-Präsidentin ist das „hausgemachter klimapolitischer Irrsinn“. Anstatt der Empfehlung ihres Wirtschaftsausschusses zu folgen, hätten die Länder lieber „auf Parteilinie gesetzt“. Die Ölmühlen seien dadurch gezwungen, kostspielige Investitionen in Deutschland zu überdenken.
Bericht seit fünf Jahren überfällig
Wie OVID weiter feststellte, stehen klimafreundliche Techniken zur Einhaltung des neuen Emissionsgrenzwertes trotz intensiver Bemühungen bislang nicht zur Verfügung. Daher fördere das Bundeswirtschaftsministerium ein entsprechendes mehrjähriges Forschungsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 530.000 Euro.
Mit großem Interesse verfolge man die Ankündigung des Bundesumweltministeriums, 2025 dem Bundestag einen Bericht über die Realisierbarkeit des Emissionsgrenzwertes in Ölmühlen vorzulegen. Ein solcher Bericht sei bereits vor gut zehn Jahren vom Gesetzgeber gefordert worden und sei seit 2018 überfällig. Auf Landesebene gelte es nun, die individuellen Gegebenheiten an den Standorten zu berücksichtigen.
Ähnlich wie beim Kaffeekochen
OVID zufolge verwenden Ölmühlen Lösungsmittel zur Extraktion von Pflanzenöl. Ähnlich wie Wasser beim Kaffeekochen werde mit Hilfe eines Extraktionsmittels das Pflanzenöl aus den Ölsaaten gewonnen. Dabei finde keine chemische Reaktion statt. Das Lösungsmittel werde im Prozess aufgefangen und immer wieder dem Kreislauf zugeführt.
Ein kleiner Teil davon entweiche dabei in die Umwelt. Für diese Gesamtemissionen gebe es seit Jahren Grenzwerte, die aufgrund der geringen Dosis Schäden an der menschlichen Gesundheit ausschlössen. Diese würden nun durch die 31. BImSchV weiter verschärft.