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11.04.2008 | 08:31 | Gentechnik 

Zulassung gentechnisch veränderter Organismen erfolgt durch EU-Gremien

Berlin - Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Entscheidung über die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen in den Gremien der EU auf Grundlage des einschlägigen Gemeinschaftsrechts erfolgen sollte.

Deutscher Bundestag
(c) proplanta
Dies erklärt sie in ihrer Antwort (16/8719) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8421) zur Zulassung der Stärkekartoffel Amflora. In der Europäischen Union dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen nur in Verkehr gebracht werden, wenn nach einer umfassenden Prüfung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit feststeht, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt zu befürchten sind, heißt es weiter.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium prüfe gegenwärtig, durch welche konkreten Maßnahmen das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen gestrafft oder stärker an wissenschaftlichen Kriterien ausgerichtet werden könne. Darüber hinaus ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, dass das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen für mittelständische Pflanzenzuchtunternehmen eine kaum zu bewältigende Hürde darstellt. (hib/MIK)
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