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12.01.2012 | 11:48 | SLB-Verbandsklausur 
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Sächsischer Bauernverband betont Handlungsbedarf in Agrarpolitik

Limbach-Oberfrohna - Das Jahr 2012 bringt viele Veränderungen für die sächsische Landwirtschaft.

Sächsische Landwirtschaft

Entscheidende Weichen werden in der europäischen Agrarpolitik gestellt. Dazu hat der SLB in seiner Verbandsklausur in Limbach-Oberfrohna Daniel Gellner, Leiter Abteilung 2, Grundsatzfragen, ländliche Entwicklung im Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), und Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im BMELV Stellung bezogen. „Die von Sachsens Bauern gewährleistete Versorgungssicherheit ist alles andere als selbstverständlich. Ohne große Tierbestände, ohne größer strukturierte Äcker und Felder werden wir als Landwirte die Grundversorgung auf dem aktuell hohen Niveau nicht derart kostengünstig sicherstellen können“, betont der Präsident des SLB, Wolfgang Vogel.

Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten sieht der Sächsische Landesbauernverband e. V. vor allem bei:


Reform der GAP nach 2013

Der SLB fordert, die Marktposition der Landwirtschaft auf dem Binnenmarkt wie im Export zu fördern und das europäische Modell einer nachhaltigen, multifunktionalen und flächendeckenden Landwirtschaft zu verteidigen. Der SLB verurteilt Unter- und Obergrenzen bei den Direktzahlungen. Insbesondere werden die größenabhängige Degression sowie die Kappung der Direktzahlungen, auch unter Anrechnung der effektiv gezahlten Löhne des Vorjahres, einschließlich der Steuer- und Sozialbeiträge, kategorisch abgelehnt. Die im Rahmen des Greening geplante 7%-ige „Flächennutzung im Umweltinteresse“ ist nicht zeitgemäß und muss angesichts des enormen globalen Nahrungsmittel-, Futtermittel- und Energiebedarfs verworfen werden. Die Gute Fachliche Praxis darf nicht ausgehebelt werden.


Umsetzung der Energiewende

Der Beitrag der erneuerbaren Energien zum gesamten Energieverbrauch ist auch in 2010 weiter gestiegen und liegt in Deutschland inzwischen bei 11 %. Allein bis 2020 soll dieser Anteil in Deutschland auf annähernd 20% angehoben werden. „Grundsätzlich möchte ich betonen, dass Landwirte heute und auch in Zukunft Produzenten von Lebensmitteln sind und bleiben. Wir werden uns weiterhin aktiv in die Ausgestaltung des Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) einbringen. Dabei werden wir darauf achten, dass es auf politischer Ebene zu keinen Fehlanreizen bei der Förderung erneuerbarer Energien kommt“, konkretisiert Präsident Vogel. Für den Berufsstand ist wichtig, das Biogasanlagen in die Hände von Landwirten gehören, industrielle Biogasanlagen, die von Energieversorgern oder Fondsgesellschaften betrieben werden, lehnen wir kategorisch ab.


Verzehr landwirtschaftlicher Flächen

Seit 1991 sind der sächsischen Landwirtschaft etwa 38.400 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche entzogen worden. Dies sind im Schnitt täglich rund 5,3 Hektar. „Der Netzausbau, der notwendig ist, um den Strom von den dezentralen Erzeugungsorten in die Verbrauchszentren transportieren zu können, darf zu keinem zusätzlichen Verlust von Agrarflächen führen“, so der Präsident. Der SLB unterstützt die Kampagne „Stoppt Landfraß“ des Deutschen Bauernverbandes deshalb mit Nachdruck. „Ein wirksames und umfassendes Flächenschutzgesetz ist überfällig“, unterstreicht der Präsident. Der SLB fordert, dass kein Acker- und Grünland für Kompensationsmaßnahmen, insbesondere nicht für die Erzeugung und Weiterleitung erneuerbarer Energien, hergegeben werden muss! Die SLB-Flächenverzehrsuhr macht darauf dringend aufmerksam, ebenso die auf Bundesebene umfassende Gesetzinitiative zum Flächenschutz sowie die zurzeit laufende Online-Petition.


Zukünftige Ausrichtung der Tierhaltung

In Deutschland und so auch in Sachsen wird die Zukunft der Tierhaltung und besonders des Neubaus von Ställen zunehmend intensiver und vehementer geführt. In diesem Zusammenhang wird auch die Privilegierung von Tierhaltungsanlagen (Stallanlagen) im Außenbereich in Frage gestellt. „Dies ist der absolut falsche Weg. Die Privilegierung der gewerblichen Tierhaltung, die über Verträgen mit anderen Landwirtschaftsbetrieben ihren Flächenbezug sichert, muss unbedingt erhalten bleiben“, so der Präsident. „Zunächst diskutieren wir nur die Zukunft größerer Stallanlagen und bald auch die gesamte Tierhaltung. Wir haben in Deutschland und in Sachsen ein hoch wirksames Umwelt- und Tierschutzrecht. Deren Potenziale sollten wir erst voll ausschöpfen, bevor wir derart brutal in das Genehmigungsrecht eingreifen“, so der Präsident weiter.

Angesichts der aktuellen Tierschutzdiskussion beim Bund und in den Ländern hat der Deutsche Bauernverband (DBV) und der SLB ein sächsisches wie auch bundesweites Verzeichnis tierhaltender Betriebe erstellt. „Wir Tierhalter haben nichts zu verbergen und wollen uns einem ehrlichen und offenen Dialog mit der Gesellschaft stellen. Dabei müssen wir aber auch offen über die Kosten und Konsequenzen veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen reden“, versichert Präsident Vogel. Bezugnehmen auf die aktuelle Kampagne des BUND gegen den Antibiotika-Einsatzes in der Geflügelhaltung, ist festzustellen, dass diese lediglich auf der Grundlage von 20 Stichproben basiert und nach Aussagen des BUND keineswegs repräsentativ ist. Gleichwohl stellt sich der deutsche und der sächsische Berufsstand seit längerem dieses Themas und führt als eine Maßnahme, das Antibiotika-Monitoring im QS-System ab Frühjahr 2012 ein. Hierbei wird ein lückenloser Nachweis in einer bundesweiten Datenbank über verabreichte Antibiotika in Tierbeständen verpflichtend geführt.


Kürzungen der investiven Förderung während einer laufenden Förderperiode

In der Regierungserklärung vom 14.12.2011 „Agrarpolitik zwischen Brüssel und Sachsen – Weiterentwicklung nach 2013“ hat Staatsminister Frank Kupfer darauf hingewiesen, dass die bis dato zur Verfügung stehenden investiven Fördermittel für die Landwirtschaft knapp werden und deshalb Maßnahmen ergriffen werden. In seiner Verbandsklausur hat der SLB die nachstehende Entschließung verabschiedet und wird diese der Sächsischen Staatsregierung übergeben.


Entschließung des SLB zur investiven Förderung in Sachsen

Der Sächsische Landesbauernverbandes e. V. (SLB) fordert die sächsische Staatsregierung auf, die investive Förderung der Landwirtschaft wie verbindlich zugesagt auf bestehendem Niveau bis zum Ende der Förderperiode zum 31.12.2013 fortzusetzen. In 2010 wurde der Mittelplafonds für die investive Förderung in der Landwirtschaft (ELER Schwerpunkt 1) um circa 80 Mio. € zugunsten des ELER Schwerpunktes 3 „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ reduziert. Die Zustimmung des SLB zu dieser Umverteilung wurde nur gegeben, weil das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verbindlich zugesagt hatte, den Mittelplafonds für die investive Förderung der Landwirtschaft im Bedarfsfall wieder aufzustocken. Angesichts der nunmehr festgestellten Mittelknappheit fordert der SLB von der sächsischen Staatsregierung die Einlösung des gegebenen Versprechens ein. Die diskutierten Modifizierungen der Förder- bzw. Projektauswahlkriterien ist für den SLB inakzeptabel. Ebenso wird die Realisierung der investiven Förderung über Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) in der laufenden Förderperiode abgelehnt, da dies dramatische Verschlechterungen der Förderbedingungen zur Folge hätte.

Angesichts der Steuermehreinnahmen im Jahr 2011 von etwa 1,5 Mrd. € ist es absolut nicht hinnehmbar, die Förderbedingungen in der laufenden Förderperiode zu verändern. Die Landwirtschaftsbetriebe, die im Vertrauen auf das Wort der sächsischen Staatsregierung die Realisierung ihrer Investitionen für die Jahre 2012 und 2013 geplant haben, würden in einer nicht akzeptablen Art und Weise benachteiligt und ungerecht behandelt. Gleiches träfe auch auf die landwirtschaftlichen Unternehmen zu, die sich mit ihren Investitionsvorhaben aktuell in der Antragstellung befinden. Für den SLB ist die Kontinuität der investiven Förderung im aktuellen Förderzeitraum nicht verhandelbar. Investitionen in den Tier-, Umwelt-, Klima- und Naturschutz sind ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Die Sicherung der Funktionsfähigkeit ländlicher Räume darf nicht derart leichtfertig aufgegeben werden. (slb)

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Kommentare 
Lisa schrieb am 14.01.2012 20:34 Uhrzustimmen(78) widersprechen(101)
Die derzeitige Geflügelhaltung verstößt klar gegen das Tierschtuzgesetz, das haltugnsbedingte Schmerzen und Leiden verbietet. Dass diese regelhaft und in Masse auftreten, beweisen Studien - vor alelm Fußschäden- Läsionen und Entzündungen, Brustblasen und Skelettdeformationen sowie Herz-Kreislaufschäden und Grippeerkrankungen treten häufig auf. Auch die so genannte Vogelgrippe ist in der gefährlichen Form vor allem in der Intensivtierhaltung aufgetreten, bevor sich schließlich auch Wildvögel (eher selten!) an Emissionen ansteckten (vgl. Dokumentation des Wissenschaftsforums www.wai.netzwerk-phoenix.net). Um die Entstehung weiterer resistenter Erreger zu verhindern und der normalen Ethik der Bevölkerung, gehaltenen Tieren keine Schmerzen zuzufügen, Genüge zu tun, ist zumindest die Halbierung der derzeitigen Besatzdichten und ein verpflichtender Kaltscharrbereich zwingend vorzuschreiben - und entsprechend zu kontrollieren. Um Kontrole effektiv zu gewährleisten, solle im Schlachthof eine systematische Beschau der lebendigen Tiere und nach dem Schlachten der Füße vorgenommen werden. Nur eine entsprechende Belohnung unversehrter Tiere wird dazu führen, dass sich hier etwas ändert - und erst dann wird auch das Vertrauen in die Landwirtschaft zurückkehren!
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