Das BMEL wehrt sich gegen falsche Schuldzuweisungen. (c) rentenbank
Der Rückgang sei kein Indiz dafür, dass die Politik einen unsicheren Rahmen setze, der Investitionen ausbremse, erklärte ein Sprecher des BMEL am Mittwoch (8.5.) gegenüber AGRA Europe. Vielmehr seien die Ursachen zum einen europäischer Natur; zum anderen seien Investitionsentscheidungen von zahlreichen betriebsindividuellen und äußeren Faktoren abhängig.
Der Blick allein auf die Kreditvergabe der Rentenbank habe daher wenig Aussagekraft zur Investitionsbereitschaft der Landwirte. Wegen des aktuellen EU-rechtlichen Rahmens für Zinsen der Rentenbank orientierten sich viele Betriebe bei Investitionen gegenwärtig vermehrt Richtung Hausbanken oder anderen privaten beziehungsweise genossenschaftlich organisierten Banken. Dort könnten Kreditverträge zu besseren Konditionen abgeschlossen werden.
Inverse Zinsstruktur
Zur Erläuterung der europäischen Aspekte verwies der Sprecher auf eine anhaltend inverse Zinsstruktur, in der Zinsen für Geldanlagen mit kurzen Laufzeiten in vielen Fällen höher seien als in der langen Frist. In dieser Situation sei der für das EU-Beihilferecht maßgebliche EU-Referenzzinssatz zuletzt gegenüber den Vorjahren gestiegen. Dies setze einer Zinsverbilligung Grenzen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir habe daher beim vergangenen Agrarrat am 27. April eine Initiative eingebracht, mit der die EU-Kommission aufgefordert werde, die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen auf 50.000 Euro zu erhöhen. Damit könnten auch Zinsverbilligungen in größerem Umfang beihilferechtlich ermöglicht werden. Dem Ministeriumssprecher zufolge ist die Initiative im Rat von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt worden.
Spielraum für Rücklagen
Schließlich machte der Sprecher darauf aufmerksam, dass ein Teil der landwirtschaftlichen Unternehmen im Wirtschaftsjahr 2021/22 in fast allen Betriebsformen trotz der schwierigen Rahmenbedingungen teilweise einen starken Gewinnanstieg verzeichnen konnte. Erste Indizien der Auswertung für das Wirtschaftsjahr 2022/23 zeigten, dass dieser Trend anhalte. Damit hätten die Betriebe Spielraum, um Rücklagen zu bilden oder in die Zukunft ihrer Höfe zu investieren. Der dadurch sinkende Bedarf an Fremdkapital wirke sich ebenfalls auf die Inanspruchnahme von Krediten der Rentenbank aus. Die Förderbank hatte im Jahr 2023 zinsgünstige Programmkredite in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. Euro in der Fördersparte Landwirtschaft vergeben. Im Vorjahr waren es 2,0 Mrd Euro.