Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte eine Verfassungsbeschwerde zur Offenlegung der Empfänger im Internet am Montag ab. Eine Begründung wurde vom Gericht jedoch nicht genannt. Die Hoffnung von Bund, Ländern und Landwirten auf eine schnelle Klärung der Rechtslage hat sich damit nicht erfüllt. (
Proplanta)