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12.12.2021 | 14:28 | Hofnahe Schlachtung 

Mehr Weideschlachtungen in Bayern erwünscht

München - In Bayern sollen hofnahe Schlachtungen leichter möglich werden. Wie das Münchener Umweltministerium am Montag (6.12.) mitteilte, wurde dazu jetzt ein neuer Leitfaden mit aktualisierten Rechtsvorschriften der Europäischen Union herausgegeben.

Weidetiere
(c) proplanta
„Ich will, dass die tierschonendere Weideschlachtung in Bayern häufiger praktiziert wird“, erklärte Ressortchef Thorsten Glauber. Mit dem Leitfaden würden Landwirte und Behörden dabei unterstützt, die Möglichkeiten der hofnahen Schlachtung umzusetzen und dabei die erweiterten rechtlichen Möglichkeiten der EU zu nutzen. Diese Art der Schlachtung bedeute weniger Stress für die Tiere und durch wegfallende Tiertransporte auch mehr Tierschutz.

„Wir brauchen mehr Qualität statt Quantität. Wir wollen die bestehenden regionalen Strukturen im Schlachtbereich in Bayern erhalten und bayerische Metzger, die noch selber schlachten, stärken“, betonte der Minister. Auch die Verbraucher könnten mit ihrem Kaufverhalten zu mehr Nachhaltigkeit und Tierwohl beitragen.

Durch die im September dieses Jahres in Kraft getretene europäische Rechtsänderung dürfen insbesondere Hausrinder und Hausschweine unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden. Dies ist unabhängig von der Haltungsform, im Gegensatz zu der bisherigen Regelung, die nur bei den ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern galt. Die neuen EU-Regelungen ermöglichen damit insgesamt mehr Flexibilität bei der hofnahen Schlachtung.

Das bayerische Umweltministerium hat sich nach eigenen Angaben bereits mit der erfolgreichen Bundesratsinitiative zur Weideschlachtung im Sommer 2020 für mehr Tierschutz und regionale Wertschöpfung stark gemacht. „Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die hofnahe Schlachtung noch häufiger und flexibler in Deutschland praktiziert werden kann“, so Glauber. Er habe sich deshalb erneut an die EU-Kommission gewandt, um die Schlachtung im Herkunftsbetrieb unabhängig von der derzeit geltenden pauschalen Tierart- und Tierzahlbegrenzung durchführen zu können.

Der Leitfaden informiert über die rechtlichen und praktischen Aspekte bei der hofnahen Schlachtung und gibt auch einen Überblick über die Fördermöglichkeiten. Er kann auf der Webseite des Ministeriums heruntergeladen werden. (www.stmuv.bayern.de)
AgE
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