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14.05.2008 | 09:23 | Öko-Kontoverordnung 

Schleswig-Holstein: Landesregierung beschließt Öko-Kontenverordnung

Kiel - Die Landesregierung hat gestern auf Vorschlag von Umweltminister Dr. Christian von Boetticher die so genannte Öko-Kontoverordnung beschlossen.

Christian von Boetticher
Christian von Boetticher (c) MLUR-SH
Der Entwurf hatte seit der ersten Kabinettsbefassung kurz vor Weihnachten zahlreichen Verbänden des Naturschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, von Grundeigentümern sowie Industrie und Gewerbe zur Stellungnahme vorgelegen. „Im Ergebnis ist sie grundsätzlich auf breite Zustimmung gestoßen“, betonte der Umweltminister.

Christian von Boetticher freute sich über „diesen weiteren wichtigen Meilenstein für eine zukunftsorientierte Naturschutzpolitik. Mit der Verordnung werden Eingriffe in die Natur im Verfahren vereinfacht, aber ohne die Standards zu Lasten der Natur zu senken. Gerade die Natur wird daher von den Öko-Konten profitieren“, so der Minister.

Durch die Öko-Kontoverordnung wird vor allem ein Anreiz für freiwilligen Naturschutz gegeben. Flächeneigentümer, zum Beispiel Landwirte oder Waldbesitzer, können auf ihrem Grund Maßnahmen durchführen, die dauerhaft günstige Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben und die ohne öffentlich rechtliche Verpflichtung oder Förderung durchgeführt werden. Damit erfolgen im Vorwege ökologische Aufwertungen von Natur und Landschaft. Solche Flächen und Projekte können in ein Öko-Konto eingebucht werden. Soll dann später an anderer Stelle ein Eingriff in die Natur erfolgen, also beispielsweise ein Bauvorhaben, so kann die im Öko-Konto aufgehobene Fläche als Ausgleichsmaßnahme dagegen gesetzt und aus dem Konto ausgebucht werden.


Damit werden drei Ziele verfolgt:

1. Der Ausgleich im Rahmen der naturschutzrechtlichen
    Eingriffsregelung wird flexibler umgesetzt. Insbesondere gestaltet
    sich durch die Bevorratung von potentiellen Kompensationsflächen
    in Öko-Konten die Verfügbarkeit solcher Flächen weitaus einfacher
    als bisher, die Flächen stehen bei einer konkreten Eingriffsplanung
   erheblich schneller zur Verfügung und führen damit zu einer
   Beschleunigung von Zulassungsverfahren.

2. Die Möglichkeit, Flächen auf freiwilliger Basis in ein Öko-Konto
    einbuchen zu können, schafft für die Eigentümer neue
    Nutzungsmöglichkeiten, da diese Flächen zu einem späteren
    Zeitpunkt als Ausgleichsfläche veräußert werden können.


Für den Naturschutz ist das Öko-Konto ebenfalls von großem Nutzen, da mit diesem Instrument der Natur bereits zu einem frühen Zeitpunkt Flächen zur Verfügung gestellt werden und diese dadurch einen so genannten ökologischen Vorlauf erhalten.

Weiter unterstrich der Umweltminister, dass Öko-Konto-Flächen handelbar seien: „Der Eigentümer kann sie verkaufen oder auch nur das Ausgleichsrecht gegen eine Entschädigung abtreten. Hierbei schätze ich die in der Verordnung geregelte Wertsteigerung von Öko-Kontoflächen als sehr attraktiv ein. Ihr Wert steigt solange, bis sie aus dem Öko-Konto ausgebucht wird, also bis sie als Ersatzmaßnahme tatsächlich genutzt werden soll. Das ist ein starker Anreiz, Flächen frühzeitig als spätere Ausgleichsflächen zu nutzen und freiwillig Naturschutz zu betreiben“, so von Boetticher.


Folgende Wertsteigerungs-Faktoren können zu Buche schlagen:

1. „Öko-Zinsen“, d.h. für jedes Öko-Kontojahr gibt es einen 
    Wertzuwachs für die Fläche; dadurch erhöht sich ihr der
    Kompensationswert mit entsprechenden Auswirkungen auf den
    Grundstückwert. 

2. Zusätzlich gibt es Zuschläge für die Lage der Fläche, d.h. in den 
    Schwerpunktebereichen des Naturschutzes, dem Schutzgebiets- 
    und Biotopverbundsystem des Landes, erhält ein Öko-Konto 
    weitere Bonuspunkte. 

3. Weitere Wertsteigerungen erfolgen, wenn auf einer Öko-Konto-
    Flächen besonders hochwertige Biotope geschaffen werden 
    (Biotope, die nach § 25 Landesnaturschutzgesetz geschützt sind 
    oder Lebensraumtypen nach der europäischen FFH-Richtlinie). 
    Zuschläge gibt es auch für besondere Maßnahmen für den 
    Artenschutz, dies kann etwa Laichgewässer für Amphibien oder 
    die Schaffung von Kleinstrukturen im Ackerbereich umfassen.


Im Ergebnis bedeutet es, dass zum Beispiel eine Fläche in der Größe von 10.000 Quadratmetern den Wert von 15.000 Öko-Punkten erhalten kann, die einer Kompensation von 15.000 Quadratmetern entsprechen (Wertsteigerung: 50 Prozent) Auch noch höhere Wertsteigerungen sind möglich. Das hängt dann von den im Einzelfall durchgeführten Maßnahmen ab. Rechtsgrundlage für die Verordnung ist § 12 Abs. 8 des neuen Landesnaturschutzgesetzes in Schleswig-Holstein.

Umweltminister von Boetticher ergänzte weiter, dass in der Verordnung noch zwei weitere für die Eingriffsregelung wichtige Bereiche geregelt werden, das Ausgleichflächenkataster und die räumliche Zuordnung von Ersatzmaßnahmen zum Eingriffsvorhaben: „Auch diese neuen landesweiten Vorgaben tragen sowohl beim Öko-Konto als auch bei allen anderen Eingriffsvorhaben dazu bei, dass Kompensationsmaßnahmen flexibler und einfacher durchgeführt werden können als bisher, ohne die bestehenden naturschutzfachlichen Standards zu senken“, so der Minister. (PD)

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