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14.11.2015 | 11:14 | Bürgerbeteiligung 

Mitspracherecht bei Genehmigung großer Tierhaltungsanlagen nimmt erste Hürde

Erfurt - Der Vorstoß Thüringens für mehr Bürgerbeteiligung bei der Genehmigung großer Tierhaltungsanlagen hat auf der 84. Umweltministerkonferenz in Augsburg eine erste Hürde genommen.

Geflügelmastanlage
(c) chris74 - fotolia.com
Das Bundesumweltministerium hat zugesichert, die Vorschläge zur Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes weiterzuverfolgen.

„Mit unserem Vorschlag geben wir den Anstoß, um die Bürgerbeteiligung beim Bau von großen Tierhaltungsanlagen zu verbessern. In den Verhandlungen hat das Bundesumweltministerium anerkannt, dass es ein starkes Interesse der Bürgerinnen und Bürger an mehr Mitsprache in diesen Genehmigungsverfahren gibt. Es hat deshalb zugesagt, unser Anliegen weiter zu verfolgen“, so Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund.

Die Sorge einiger Länder vor Mehrbelastungen von landwirtschaftlichen Betrieben bezeichnete Siegesmund als unbegründet. „Mir geht es nicht um jede Tierhaltungsanlage, sondern insbesondere um die großen Schweine- und Geflügelanlagen, die die Menschen aufgrund ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Wohnumfeld zunehmend verunsichern“, so die Ministerin. Thüringen werde mit Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Bundesratsinitiative in dieser Angelegenheit prüfen, kündigte Siegesmund an.

Hintergrund: Anlagen zum Halten und zur Aufzucht von Tieren können in erheblichem Maße Luftverunreinigungen wie Staub, Gerüche, Ammoniak und Bioaerosole freisetzen. Insbesondere Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen stehen aufgrund der von ihnen ausgehenden Umwelteinwirkungen oft in der Kritik.

Der bundesweite Branchentrend zu einer Intensivierung der Tierhaltung, der durch steigende Bestandszahlen je Betrieb gekennzeichnet ist, deutet auf ein wachsendes Konfliktpotenzial hin. Um eine stärkere Bürgerbeteiligung in den Genehmigungsverfahren zu erreichen, müssen bundesrechtliche Regelungen wie das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert werden.
TMUEN
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