Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
14.12.2011 | 07:24 | Dioxin-Krise 

Dioxin-Aktionsplan: Aigner zieht positive Bilanz

Berlin - Vor knapp einem Jahr war bekannt geworden, dass ein Futtermittelunternehmen in Norddeutschland mit Dioxinen belastete Industriefette für die Herstellung von Futtermitteln verwendet hatte.

Futtermittel-Kontrollen
Als Reaktion auf den Dioxin-Skandal hatte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner den „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vorgelegt und vorangetrieben. Mit diesem Aktionsplan wurden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um Schwachstellen in der Futtermittelüberwachung zu beseitigen.

Die Ministerin zieht eine positive Bilanz: „Der Bund hat entschlossen und schnell gehandelt. Innerhalb eines Jahres haben wir mit einer Verschärfung von Bestimmungen auf EU-Ebene und in Deutschland erreicht, dass die Verbraucher künftig noch besser vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln geschützt sind. Die Umsetzung des Aktionsplans ist weit fortgeschritten. Die entscheidenden Punkte zur Verbesserung der Sicherheit von Futter- und Lebensmitteln sind verlässlich geregelt", erklärte Aigner am Dienstag in Berlin.

„Was der Bund in seiner Verantwortung regeln konnte, hat er geregelt. Das Beispiel zeigt aber auch: Wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen, können Gesetze zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes schnell und unbürokratisch geändert werden."

Ein zentraler Punkt des Dioxin-Aktionsplans: Auf Betreiben Deutschlands hat die EU-Kommission einen Vorschlag für EU-weit geltende Futtermittel-Regelungen vorgelegt. Im Oktober 2011 haben die Mitgliedstaaten der Initiative aus Deutschland zugestimmt. Danach wird es künftig verpflichtend ein Zulassungsverfahren mit strengen Auflagen für Futtermittelbetriebe geben.

Die Produktion von Fetten für Futtermittel muss von der Produktion von Fetten für die technische Industrie getrennt werden und die rechtlichen Vorgaben für die Futtermittelkontrollen werden ausgeweitet.
Bereits am 4. August 2011 sind mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Deutschland mehrere Regelungen in Kraft getreten, die ebenfalls Teil des Aktionsplans sind:
  • Meldepflicht für private Labore: Diese müssen ihre Analyseergebnisse an die zuständigen Behörden melden, wenn sie bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Futter- und Lebensmitteln nachweisen.

  • Verschärfung des Strafrahmens: Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u.a. aus grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

  • Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems: Die Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in oder auf Lebens- oder Futtermitteln wurden neu geregelt. So wurden Voraussetzungen für eine breite Datenbasis zu Dioxin-Vorkommen in Lebensmitteln, Futtermitteln und der Umwelt geschaffen, auf deren Grundlage ein Frühwarnsystem eingerichtet wurde.


Eine verbindliche Positivliste für Futtermittel, die wegen der europäischen Handelsströme auf europäischer Ebene geregelt werden muss, ist derzeit noch Gegenstand von Gesprächen zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission. Es zeichnet sich ab, dass der EU-Katalog für Einzelfuttermittel entsprechend ergänzt wird. Eine rechtliche Regelung zur Absicherung von Haftungsrisiken der Futtermittelunternehmen ist Gegenstand einer laufenden Prüfung durch das Bundesverbraucherministerium.

Bund und Länder sind sich einig, dass eine Verbesserung der Transparenz bei der amtlichen Überwachung erforderlich ist. Die für die Kontrollen zuständigen Länder haben beschlossen, die Qualitätsmanagementsysteme bei der Überwachung entsprechend weiterzuentwickeln, um auch in diesem Bereich - wie im Aktionsplan vorgesehen - die nötigen Konsequenzen aus dem Dioxin-Skandal zu ziehen.

Schließlich hat der Bundestag am 2. Dezember 2011 ein Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (VIGÄndG) verabschiedet. Nach der Novelle des VIG sind die zuständigen Behörden künftig verpflichtet, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst 2012 in Kraft treten.

Dem zehn Punkte umfassenden Aktionsplan des Bundes hatten die zuständigen Fachminister der Bundesländer bei einer gemeinsamen Sonderkonferenz im Januar 2011 in Berlin vier eigene Punkte hinzugefügt, die sie weitgehend in eigener Zuständigkeit umsetzen. Es handelt sich hierbei um die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Ländern, die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Waren, die Schaffung einer ländereinheitlichen, risikoorientierten Futtermittelkontrolle sowie den Aufbau eines Portals zur Lebensmittelwarnung. Die Internetseite „www.lebensmittelwarnung.de" hat Bundesministerin Aigner im Oktober 2011 gemeinsam mit Ländervertretern freigeschaltet.

Als weitere Konsequenz aus der Dioxin-Krise hatte Bundesministerin Aigner den Präsidenten des Bundesrechnungshofs gebeten, die Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland grundlegend zu überprüfen. Das Gutachten liegt vor, es hat sich auch eingehend mit der danach aufgetretenen EHEC-Epidemie befasst. Ziel der Untersuchung war es, das umfangreiche und sehr komplexe Überwachungssystem für Lebensmittel und Futtermittel systematisch nach Schwachstellen zu durchforsten und Lücken zu identifizieren, um so die Sicherheit der Lebens- und Futtermittel weiter zu verbessern.

Das Gutachten bestätigt das Bundesverbraucherministerium in der Einschätzung, dass Handlungsbedarf besteht: sowohl bei den Überwachungsstrukturen in den Ländern, als auch beim Bund und auf europäischer Ebene. In dem Gutachten empfiehlt der BRH insbesondere eine Optimierung der Eigenkontrollen der Unternehmen, eine personelle und organisatorische Stärkung der amtlichen Überwachung in den Ländern, eine Stärkung der Kompetenzen des Bundes sowie eine Neuausrichtung des nationalen Krisenmanagements.

Bundesministerin Aigner hat mit der Vorsitzenden der Verbraucherschutzministerkonferenz vereinbart, dass eine von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe das Gutachten des Bundesrechnungshofes in den kommenden Monaten auswerten wird, um nötige Schlussfolgerungen zu prüfen.


Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" - Übersicht

  1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe
    Stand: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe EU-weit rechtlich zu verankern.

  2. Trennung der Produktionsströme
    Stand: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Trennung der Produktionsströme EU-weit rechtlich zu verankern.

  3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle
    Stand: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Ausweitung der rechtlichen Vorgaben für Futtermittelkontrollen geeinigt.

  4. Meldepflicht für private Laboratorien
    Stand: Die Meldepflicht für private Labore trat mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches am 4. August 2011 in Deutschland in Kraft.

  5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste
    Stand: Nach Gesprächen zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission zeichnet sich ab, dass der EU-Katalog für Einzelfuttermittel entsprechend ergänzt wird.

  6. Absicherung des Haftungsrisikos
    Stand: Das Bundesverbraucherministerium prüft aktuell verschiedene Modelle für eine Absicherung von Haftungsrisiken der Futtermittelunternehmen. In die laufende Prüfung werden auch Beispiele aus anderen EU-Mitgliedstaaten einbezogen.

  7. Überprüfung des Strafrahmens
    Stand: Der Strafrahmen wurde mit der am 4. August 2011 in Kraft getretenen Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften deutlich verschärft. Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u. a. aus grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.

  8. Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems
    Stand: Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wurden am 4. August 2011 Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln geregelt.

  9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
    Stand: Die Länder haben sich für eine Verbesserung der Transparenz bei der amtlichen Überwachung ausgesprochen und beschlossen, die Qualitätsmanagementsysteme bei der Überwachung weiterzuentwickeln.

  10. Transparenz für die Verbraucher
    Stand: Das Bundeskabinett hat am 20. Juli 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (VIGÄndG) beschlossen. Er ist am 2.Dezember 2011 im Bundestag verabschiedet worden und tritt 2012 in Kraft. (bmelv)

Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger