Ein starrer Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windrädern und Wohngebäuden soll demnach nicht kommen. Regionale Planungsgemeinschaften können wie bisher auch geringere Abstände festschreiben.
Gibt es aber Klagen gegen sogenannte Regionalpläne, greift ein gesetzlich festgeschriebener 1.000-Meter-Abstand. Rot-Rot-Grün und CDU stimmten am Donnerstag in Erfurt für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag mit Änderungen.
Vorangegangen war ein drohender Eklat im Thüringer Landtag im Juni, der bundesweit Wellen geschlagen hatte. Grund war, dass die AfD ihre Zustimmung zu einem CDU-Gesetzesentwurf signalisierte. Nach der
Intervention von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) wurde die Abstimmung auf das Juli-Plenum vertagt. Die rot-rot-grüne Minderheitskoalition und die
CDU verhandelten in der Zeit über eine Lösung und einigten sich Ende vergangener Woche.
Konkret ändert sich mit dem Entschluss zunächst wenig: In den Regionalplänen der Planungsgemeinschaften, bestehend aus Landkreisen und Städten in einer Region, gilt nach Angaben des Thüringer Infrastrukturministeriums schon jetzt überall ein Mindestabstand von 1.000 Metern oder ist in Planung. In Mittelthüringen sind es demnach sogar 1.250 Meter.
Im Winderlass des Landes ist ein 1.000-Meter-Abstand für große Anlagen schon seit Jahren vorgeschlagen. Der CDU zufolge ist nun aber neu, dass der 1.000-Meter-Abstand auch gesetzlich festgeschrieben ist. Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden in Thüringen neun neue Windkraftanlagen installiert.
Auch das Verbot von Windanlagen im Wald bleibt vorerst bestehen. Vertreter von Rot-Rot-Grün hatten zuvor dafür plädiert, zumindest auf Schadflächen - sogenannten Kalamitätsflächen -
Windräder zu ermöglichen. Nun soll lediglich die Ende 2023 anstehende Evaluation des Thüringer Waldgesetzes, in dem dieses Verbot festgeschrieben wurde, vorgezogen werden.
Aus Sicht des CDU-Abgeordneten Marcus Malsch gibt es auch künftig «kein Rütteln am Verbot von Windrädern im Wald. Das gilt auch für Kalamitätsflächen». Der Linke-Energiepolitiker Markus Gleichmann sagte hingegen: «Es wird nicht ohne Windkraft im Forst gehen.» Auch der SPD-Politiker Denny Möller plädierte für eine Analyse der Kalamitätsflächen.
Dem Kompromiss zufolge darf das Infrastrukturministerium von Susanna Karawanskij (Linke) künftig aber einen geringeren Abstand als 1.000 Meter vorschreiben, wenn Thüringen die Anforderungen des Bundes zur Ausweisung von Flächen unterschreitet. Thüringen muss bis 2032 2,2 Prozent seiner Fläche für Windkraft zur Verfügung stellen - aktuell liegt der Anteil bei 0,4 Prozent. Bis Ende Februar 2023 sollen die Planungsgemeinschaften erarbeiten, welche Flächen sie für Windkraft zur Verfügung stellen wollen.
Kommunen und Bürger sollen außerdem stärker an den Erlösen der Windkraft beteiligt werden. Dazu soll ein sogenanntes «Windenergiebeteiligungs-Gesetz» erarbeitet werden. «Wir wollen eine verpflichtende Abgabe an Bürgerinnen und Kommunen», sagte die Grünen-Abgeordnete Laura Wahl.
AfD und FDP lehnten die Vorschläge ab. Der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner sprach sich für eine 10-H-Regelung wie in Bayern aus. Diese besagt, dass der Abstand von Windrädern zu Häusern das zehnfache ihrer Höhe betragen muss.
Die AfD-Abgeordnete Nadine Hoffmann kritisierte unter anderem, dass die Evaluierung des Waldgesetzes vorgezogen werden soll. Vor dem Landtag protestierten zudem Windkraftgegner mit Transparenten für einen 1.000-Meter-Abstand.
Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) nannte die Lösung einen ersten Schritt. «Wir können uns durch Uralt-Debatten und Uralt-Argumente nicht weiter beim
Ausbau unserer Versorgungssicherheit durch eigenen sauberen Strom aufhalten», kommentierte sie den Beschluss. Auch Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij (Linke) begrüßte, dass es zu einer Entscheidung kam. Sie sei ein wichtiger Meilenstein, dürfe aber nicht der Abschluss sein.