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16.01.2018 | 09:34 | Agrarförderung 

Acht Millionen Euro für Agrar-Innovationen

Stuttgart - „Mit unserer EIP-Förderung unterstützen wir gezielt den Dialog zwischen Wissenschaft, Praxis und anderen am Innovationsprozess beteiligten Akteuren. Im Fokus steht dabei die Umsetzung von innovativen Projekten mit praxisrelevanten Fragestellungen."

Fördergelder für Baden-Württemberg
Dritter EIP-Förderaufruf läuft ab sofort bis 23. März / Innovative Projekte aus Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau gesucht. (c) proplanta
"Durch die Unterstützung des Wissenstransfers schaffen wir es, dass Innovationen schneller in die Praxis umgesetzt und verbreitet werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (15. Januar) in Stuttgart mit Blick auf das Anlaufen des dritten EIP-Förderaufrufs.

Ab sofort und bis zum 23. März können beim Regierungspräsidium Stuttgart entsprechende Projektideen eingereicht werden. Einen Förderantrag können sogenannte ‚Operationelle Gruppen‘ ‑ Zusammenschlüsse von Innovationsakteuren, insbesondere aus der landwirtschaftlichen Praxis, aus Hochschulen, aus Verbänden und anderen Bereichen ‑ stellen. Projekte können eine maximale Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 haben. Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein Gremium im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

„Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen im Hinblick auf mehr Nachhaltigkeit zu stärken. Mit der Benennung von sechs Leitthemen setzen wir Schwerpunkte für die Projekte. So wollen wir über die EIP-AGRI insbesondere die Digitalisierung im Agrarsektor voranbringen, Projekte im Bereich der Bioökonomie fördern, den Ökologischen Landbau unterstützen, Fragestellungen des nachhaltigen und produktiven Pflanzenbaues und einer tiergerechten, wettbewerbsfähigen, gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung in den Fokus stellen und Innovationen im Sonderkulturbereich fördern“, erklärte der Minister.

Dabei sei der Innovationsbegriff im Rahmen von EIP weit gefasst. So können beispielsweise die Entwicklung eines neuen Produktionsverfahrens oder eines neuen Produktes, aber auch die Anpassung einer neuen Technologie gefördert werden. Voraussetzung sei jedoch, dass die Projekte beispielgebend für eine Vielzahl von Unternehmen oder für die gesamte Branche sein können. Am Ende des Projektes seien daher auch die Ergebnisse zu veröffentlichen. Darüber wäre es erwünscht, dass schon während der Projektlaufzeit Zwischenergebnisse, insbesondere über das EIP-Netzwerk, verbreitet würden.

Hintergrundinformationen:

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vergibt mit dem dritten Aufruf im Rahmen der Fördermaßnahme Europäische Innovationspartnerschaft ‚Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit‘ (EIP-AGRI) weitere 7,98 Millionen Euro für innovative Projekte in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im Weinbau.

Der Aufruf ist unter www.eip-agri-bw.de veröffentlicht. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu den laufenden EIP-Projekten.

Projektideen können bis zum 23. März 2018 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden.
mlr-bw
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