Das
Landvolk Niedersachsen begrüßte in einer Mitteilung vom Donnerstag (13.1.) diese Initiative. Dessen Vizepräsident Manfred Tannen mahnte aber darüber hinaus eine baldige Angleichung der Vorgaben auf Ebene der Europäischen Union an, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. „Außerdem gibt es noch zu viele Unsicherheiten bezüglich der Finanzierung der laufenden Mehrkosten und der Baukosten für die zusätzlichen Stallplätze“, erklärte Tannen.
Die Bundesratsinitiative entspreche dem Anliegen sehr vieler
Milchviehhalter, auch in anderen Bundesländern, betonte der Vizepräsident. Er gehe daher davon aus, dass es hierfür die notwendige Unterstützung in der
Länderkammer geben werde. Eine Umsetzung der geänderten rechtlichen Vorgaben beim Kälbertransport ist nach Erhebungen des Landvolks und der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen für viele
Betriebe nicht in der bisherigen Frist von nur einem Jahr möglich, insbesondere, wenn genehmigungsbedürftige Bauvorhaben erforderlich sind.
Die Milchviehbetriebe könnten angesichts der aktuellen Situation im Baugewerbe - aber auch wegen der Dauer der erforderlichen Genehmigungsverfahren - bei dieser kurzen
Übergangsfrist oft nicht die notwendigen, rechtssicheren baulichen Veränderungen umsetzen. „Die Politik darf unsere Betriebe nicht zu fachlich und rechtlich unhaltbaren Anpassungen zwingen, die auch noch mit hohen wirtschaftlichen Belastungen verbunden sind“, erklärte Tannen.
Der Landvolkverband sieht bei einer auf drei Jahre verlängerten Übergangsfrist auch die Möglichkeit, Förderprogramme zur Unterstützung der Anpassungsmaßnahmen einzurichten, um die Betriebe wirtschaftlich und durch Beratung zu unterstützen.
Ein Ausschuss des EU-Parlaments hatte sich im vergangenen Jahr mit dem Thema Tierschutz beim Transport beschäftigt und die Erhöhung des Mindestalters für
Kälber auf 35 Tage gefordert. „Wir müssen erst wissen, worauf man sich auf EU-Ebene am Ende einigt“, stellte der Vizepräsident klar. Es sei unmöglich, die Ställe alle drei Jahre aufwändig umzubauen.