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18.03.2009 | 15:13 | Agrarstruktur 

Agrarplanung für Nordhessen übergeben

Kassel - „Täglich gehen in Hessen sechs Hektar landwirtschaftlicher Flächen durch Bebauung und Ausgleichsmaßnahmen verloren. In zehn Tagen entspricht dies der Fläche eines Haupterwerbsbetriebes.“

Agrarplanung
(c) proplanta
Dies erklärte der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, bei der Übergabe der Agrarplanung Nordhessen (ANO) an den Staatssekretär des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mark Weinmeister, heute in Kassel.
 
Die Umsetzung von Infrastrukturprojekten oder die Ausweisung von Flächen für Wohnbebauung und Gewerbegebiete erfolgt dabei in der Regel auf Grundlage der Festsetzungen der Regionalpläne auf Regierungsbezirksebene.
 
Im Rahmen eines bundesweit einzigartigen Projektes wurde 2004 als Gemeinschaftsleistung des Berufsstandes und der Agrarverwaltung der Landwirtschaftliche Fachplan Südhessen als fundierte und qualifizierte Planungsbasis erstellt.
 
Durch die Zusage der finanziellen Unterstützung durch das Land Hessen konnte im Jahr 2007 mit der Erarbeitung der Agrarplanung für Nordhessen (ANO) begonnen werden. Ziel der ANO ist es, die Belange der Landwirtschaft im Regierungsbezirk Kassel zu erfassen, mit entsprechenden Daten zu untermauern und als Grundlage der Diskussion um den Regionalplan aufzubereiten sowie sie als Beurteilungshilfe bei der Wahrung von landwirtschaftlichen Belangen in einzelnen Planungsverfahren heranzuziehen.
 
Staatssekretär Mark Weinmeister wies darauf hin, dass die Agrarplanung ein gelungenes Werk sei. Sie spanne den Bogen über die vielfältigen Funktionen der Feldflur zum Wohle der Allgemeinheit. „Einige Funktionen der Feldflur sind für die Schutzgüter Biotop- und Artenschutz, Klimaschutz und Wasserschutz existentiell. Sie sollten im Rahmen der Daseinsvorsorge jedem Bürger als Lebensgrundlage bewusst sein und entsprechend in der öffentlichen Würdigung Berücksichtigung finden. Hierzu leistet die ANO eine wichtige Grundlage“, betonte der Staatssekretär.
 
Weinmeister hob zudem hervor, dass die Agrarplanung ein Gemeinschaftswerk ist, das aus der engen Zusammenarbeit zwischen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung, den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und der Fachverwaltung entstanden sei.
 
„Mit der Agrarplanung sollen den Belangen der Landwirtschaft in Planungsverfahren zukünftig noch besser Rechnung getragen werden und so die Einkommen für landwirtschaftliche Betriebe und die Wertschöpfung für ländliche Regionen nachhaltig abgesichert werden“, waren sich Regierungspräsident Lutz Klein, Staatssekretär Mark Weinmeister und Bauernverbandspräsident Friedhelm Schneider am Mittwoch einig.
 
Schwerpunkt der Agrarplanung Nordhessen (ANO) ist neben der Darstellung und Analyse der aktuellen Situation der Landwirtschaft insbesondere die Ableitung, Darstellung und Bewertung der Feldflurfunktionen. Unter Feldflur wird dabei das durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägte Offenland verstanden. Dieser neue Ansatz stellt die Erkenntnis in den Mittelpunkt, dass bei der Betrachtung der Feldflurfunktionen nicht allein die Funktionen der Landwirtschaft im engeren Sinne von Bedeutung sind, sondern die Funktionen der Feldflur weit über die - agrarsektoral betrachteten - Funktionen der Landwirtschaft hinaus gehen. Andererseits ist es in erster Linie die landwirtschaftliche Flächennutzung, welche die Feldflur prägt und notwendige Voraussetzung für deren Funktionserfüllung ist. Das heißt: Ohne Landwirtschaft gäbe es auch keine Feldflur. Die Feldflur kann ihre Gemeinwohlfunktionen nur erfüllen, wenn dort eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Flächennutzung nachhaltig sicher gestellt ist.

Für jede der darzustellenden Feldflurfunktionen werden Kriterien festgelegt, welche die Funktion kennzeichnen. Anhand quantifizierbarer Indikatoren erfolgt dann eine Einstufung der Ausprägung des jeweiligen Kriteriums. Anschließend werden die verschiedenen Kriterien gewichtet zusammengeführt. Hieraus ergeben sich thematische Karten zur räumlichen Ausprägung der jeweiligen Funktionen und deren Umfang der Funktionserfüllung. Die so ermittelten Räume bilden die fachliche Basis für die Ableitung von Planungsaussagen, wie Vorrang- oder Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft im Rahmen der Regionalplanung sowie die qualifizierte Wahrung landwirtschaftlicher Belange in Einzelprojekten. (PD)
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