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19.03.2018 | 12:01 | Agrarfördergelder 
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Klöckner skeptisch bei EU-weiter Angleichung von Agrarsubventionen

Brüssel - Die neue Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat sich gegen Forderungen nach europaweit einheitlichen Direktzahlungen an Landwirte ausgesprochen.

Agrarsubventionen
(c) proplanta
«Ich bin skeptisch bei der vollen Konvergenz, der vollen Angleichung, denn wir müssen auch die Bedingungen in den Ländern uns vor Augen führen», sagte Klöckner am Montag beim Treffen mit ihren EU-Amtskollegen in Brüssel. Man müsse auch die anderen Branchen außerhalb der Landwirtschaft in den Blick nehmen: «Es kommt dann auch zu erheblichen sozialen Verwerfungen.»

Die Agrarförderung ist derzeit mit etwa 40 Prozent beziehungsweise 58 Milliarden Euro der größte Posten im EU-Haushalt. Ein Großteil der Fördergelder wird als Direktzahlung an die Bauern gegeben und richtet sich dabei vor allem nach der Größe der bewirteten Fläche. Die Höhe der Regelsätze ist aber von Land zu Land und teilweise auch von Region zu Region unterschiedlich, da auch andere Faktoren eine Rolle spielen.

Die baltischen Staaten - Estland, Lettland und Litauen - sowie Polen fordern nun, EU-weit die Direktzahlungen anzugleichen. Alle Landwirte müssten dieselben Standards und Anforderungen erfüllen sowie die gleichen Herausforderungen bewältigen, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist es, die Lebensmittelversorgung in Europa zu gewährleisten. Die EU-Kommission hatte zuletzt ins Spiel gebracht, den Staaten mehr Spielraum bei der Verteilung von Fördermitteln zu geben. Die Brüsseler Behörde hatte zudem angekündigt, dass die Gesamtsumme der Agrarfördergelder nach dem erwarteten Austritt Großbritanniens aus der EU im März 2019 gekürzt werden könnte. Schätzungen zufolge werden im EU-Haushalt durch den Brexit künftig 12 bis 14 Milliarden Euro fehlen.
dpa
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Kommentare 
trakifreund schrieb am 21.03.2018 12:03 Uhrzustimmen(15) widersprechen(11)
Die EU-Fördergelder sollten weg von der Hektar-Förderung und auf betriebliche Förderung umgestellt und gleichzeitig gedeckelt werden.
Eine Berechnung, die vor allem die kleinen Betriebe stützt, wäre:
je Hektar € 500.-- und Förderung nur bis 300 Hektar. Die Obergrenze würde somit bei € 150.00,00 liegen.
Juristische Personen gehören gänzlich von der Förderung ausgeschlossen um den Verkauf ganzer Betriebe an Nichtlandwirte ent-
gegen zu wirken.
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