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21.01.2020 | 17:13 | Zwangsgeld 

Kretschmanns Ignoranz kommt dem Ländle teuer zu stehen

Stuttgart - Die Stuttgarter Verwaltungsrichter verschärfen im Streit um die Luftqualität und Diesel-Fahrverbote den Ton und greifen zu höheren Strafen.

Diesel-Fahrverbote Stuttgart Strafe
Eigentlich müsste es in Stuttgart schon längst viel schärfere Diesel-Fahrverbote geben - so haben es jedenfalls mehrere Gerichte entschieden. Alle Strafen brachten bisher aber nichts. Deshalb wird es nun deutlich teurer für das Land. (c) proplanta
Statt der bisherigen 10.000 Euro verhängten sie am Dienstag erstmals 25.000 Euro Zwangsgeld gegen das Land. Die müssen zudem nun an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt werden, wie das Gericht mitteilte (Az. 17 K 5255/19). Bisher hatte das Land zweimal 10.000 Euro Zwangsgeld an die Justizkasse und damit letztlich an sich selbst gezahlt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die das Zwangsgeld beantragt hatte, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Das Land will erstmal prüfen, signalisierte aber schon grundsätzliche Zahlungsbereitschaft.

Hintergrund sind diverse Vollstreckungsanträge, mit denen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Land dazu zwingen will, sich an ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Sommer 2017 zu halten. Damals hatten die Richter entschieden, dass auch flächendeckende Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen werden müssen. Das hat das Land bislang aber nicht gemacht, obwohl später auch das Bundesverwaltungsgericht Diesel-Fahrverbote für generell zulässig erklärt hatte.

Bisher gibt es in Stuttgart ein flächendeckendes Verbot für Euro-4-Diesel sowie - seit Jahresbeginn - auch ein Verbot für Euro 5 auf bestimmten Strecken. Zudem soll es im Sommer auch sogenannte zonale Beschränkungen für Euro 5 geben, wenn die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid bis dahin nicht eingehalten werden - aber nicht in der gesamten Stuttgarter Umweltzone, wie vom Gericht festgelegt. All das reicht den Richtern deshalb auch nicht.

Wenn das Land meine, es könne die Einhaltung der Grenzwerte auch anders erreichen und brauche dafür keine Fahrverbote in der gesamten Umweltzone, müsse es sich per sogenannter Abwehrklage gegen die Vollstreckung des ursprünglichen Urteils wehren, teilte das Gericht mit. Das habe es aber auch nicht getan.

Dass nun auch höhere Zwangsgelder möglich sind, liegt daran, dass die Richter in diesem Fall erstmals die Zivilprozessordnung herangezogen haben und nicht mehr, wie bislang, die Verwaltungsgerichtsordnung, die maximal 10.000 Euro vorsieht. DUH-Chef Jürgen Resch zeigte sich «begeistert» von der Entscheidung. Damit laufe die Vollstreckung endlich nicht mehr ins Leere. «Kein Privatmann kann sich erlauben, zu sagen: Ich akzeptiere ein Urteil nicht», sagte Resch.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und sein Vize Thomas Strobl (CDU) müssten nun endlich erklären, ob sie das Urteil jetzt umsetzten oder nicht - und zwar ohne Ausnahmen.

Sollte weiterhin nichts passieren, will Resch eine Zwangshaft gegen verantwortliche Politiker durchsetzen. Der Europäische Gerichtshof hatte ein solches Mittel kurz vor Weihnachten für prinzipiell zulässig erklärt - sofern es dafür eine nationale Rechtsgrundlage gibt und es verhältnismäßig ist.

Die Frage, ob letztlich eine Zwangshaft gegen Amtsträger verhängt werden könnte, ließen die Stuttgarter Richter am Dienstag offen. Ein erhöhtes Zwangsgeld halten sie vorerst für ausreichend. Das Land werde seiner Verpflichtung zwar immer noch nicht gerecht, zeige aber die grundsätzliche Bereitschaft zu handeln.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Land kann noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen. «Wir werden die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sorgfältig rechtlich prüfen, aber wir werden das Zwangsgeld voraussichtlich auch zahlen», sagte der Amtschef im Verkehrsministerium, Uwe Lahl.
dpa/lsw
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