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21.07.2019 | 04:55 | Agrarsubventionen 
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Deckelung der Direktzahlungen durch die Hintertür?

Berlin - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) warnt vor einer betrieblichen Deckelung der EU-Direktzahlungen durch die Hintertür.

Agrarsubventionen
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(c) proplanta
In einem Schreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium kritisiert der Verband den Vorstoß der Landesregierung von Sachsen-Anhalt in ihrem Bundesratsantrag zur Bodenmarktpolitik, die aktuell gültige Definition für kleine und mittlere Un ternehmen (KMU) im Hinblick auf eine strengere Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes anzupassen. Eine dabei einzuführende Flächenobergrenze hätte laut DRV auch Auswirkungen auf den Umfang der EU-Agrarzahlungen.

Der Raiffeisenverband sieht in dem Vorschlag eine „fachlich nicht nachzuvollziehende Vermischung unterschiedlicher Rechtsbereiche mit jeweils anderen Zielsetzungen“. Während es im landwirtschaftlichen Bodenrecht darum gehe, den Fortbestand von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu sichern, verfolgten die Direktzahlungen völlig andere Ziele. Genannt werden ein Ausgleich für die höheren europäischen Produktionsstandards sowie eine Honorierung der von den Unternehmen erbrachten Umweltleistungen. „Diese beiden Aspekte betreffen jeden landwirtschaftlichen Betrieb, unabhängig von der Flächenausstattung“, heißt es in dem Schreiben.

Eine Ergänzung der KMU-Definition hätte dem DRV zufolge insbesondere für die Agrargenossenschaften negative Auswirkungen „und damit für den ländlichen Raum insgesamt“. Zudem befürchtet der Verband eine wirtschaftliche Schwächung von Unternehmen, die aufgrund ihrer Mitgliederstruktur völlig anders seien als solche, die von Investoren getragen werden. „Agrarstrukturellen Fehlentwicklungen sollte mit einer konsequenten Umsetzung des geltenden Bodenrechts begegnet werden“, bekräftigt der Raiffeisenverband und zeigt sich zugleich offen für eine Absenkung der Grenze, ab der der mittelbare Grundstückserwerb durch Anteilskäufe der Grunderwerbssteuer unterliegt.
AgE
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Kommentare 
trakifreund schrieb am 22.07.2019 22:24 Uhrzustimmen(39) widersprechen(1)
Eine Kappung der Direktzahlungen ist schon lange überfällig.
Die DZ gehören je Betrieb auf € 60.000.-- gedeckelt, wobei 120 ha mit je € 500.-- gefördert werden. Das würde den kleineren Betrieben das Überleben sichern.
Juristische Personen gehören von der Förderung gänzlich ausgeschlossen.
bauer k schrieb am 22.07.2019 10:34 Uhrzustimmen(47) widersprechen(7)
Der Raiffeisenverband hat es immer noch nicht verstanden, zu Beruhigung am Bodenmarkt kommt es nur durch die Kappung der Direktzahlungen. Dann brauchen wir auch kein neues Bodenverkehrsgesetzt.
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