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23.02.2017 | 11:09 | Gartenarbeiten 
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Hecken- und Baumschnitt ab 1. März verboten

Bonn - Gartenbesitzer müssen sich sputen. Nur noch dieses Wochenende darf man seine Hecken radikal stutzen oder Büsche entfernen.

Baumschnitt
(c) proplanta
Ab 1. März bis 30. September gilt dann der Bestandsschutz, um Brutstätten von Vögeln und Tieren nicht zu gefährden. Wo momentan unter minus 5 Grad herrschen, sollte der Gartenschnitt auf den nächsten Herbst verschoben werden.

Erlaubt ist das ganze Jahr, lang gewachsene Äste einzukürzen, um Hecken und Bäume wieder in Form zu bringen. Wer allerdings sicher gehen will, den Vögeln nicht zu schaden, sollte bis zum Spätsommer warten.

Auch im Wald gelten ab 1. März andere Regeln. Ab diesen Zeitpunkt ist in allen Bundesländern das Rauchen verboten. Gerade im Frühjahr herrscht je nach Wetterlage eine hohe Waldbrandgefahr. Der Grund sind trockene Gräser, abgestorbene Äste und Laub vom Vorjahr. Da die Laubbäume noch kahl sind, erreicht die Sonne den Boden und kann die Bodenpflanzen noch mehr austrocknen.

Bereits ein Funke oder eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe können Brände in Wald und Landschaft auslösen. Im Durchschnitt entstehen zwei Drittel der Brände durch menschliches Fehlverhalten.

An folgende Regeln müssen sich Waldbesucher zusätzlich halten:

- Kein Feuer im und am Wald entzünden, Grillfeuer nur an ausgewiesenen Grillplätzen.

- Eine weitere Gefahr geht von heiß gelaufenen Katalysatoren aus. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.

- Auch der Müll ist aus Sicht des Brandschutzes ein Thema. Jede weggeworfene Glasflasche, Folie, Feuerzeug oder Dose mit chemischen Abfällen kann zu einem Brandherd werden.

Waldbrände müssen unverzüglich der Feuerwehr (Tel. 112) oder der lokalen Forstdienststelle gemeldet werden.
sdw
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Kommentare 
cource schrieb am 23.02.2017 18:28 Uhrzustimmen(77) widersprechen(73)
die städte und landkreise erteilen zu jeder tages und nachtzeit ausnahmegenehmigung zur privaten baumfällung/belästigung der bevölkerung mit kettensägen- und heckslerlärm, weil damit weniger baumfällkosten für die kommunen enstehen
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