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23.05.2021 | 12:30 | Saisonarbeitskräfte 

Erntehelfer aus Corona-Risikogebieten können sich sofort freitesten

Berlin - Über die aktuellen Regelungen bei der Einreise von Saisonarbeitskräften hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vergangene Woche ihre Länderkolleginnen und -kollegen sowie die Verbände der Agrarwirtschaft informiert.

Erntehelfer Corona Risikogebiete Quarantäne
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(c) proplanta
Danach können sich Erntehelfer, deren Herkunftsland als Corona-Risikogebiet eingestuft ist, nach der Einreise unmittelbar von der an sich erforderlichen zehntägigen Arbeitsquarantäne freitesten. Genesene und geimpfte Personen sind den getesten Personen grundsätzlich gleichgestellt. Für sie endet die Quarantäne, sobald ein entsprechender Nachweis an die zuständige Behörde übermittelt wurde.

Mit Rumänien und Polen hat die Bundesregierung derzeit die wichtigsten Herkunftsländer der Erntehelfer als Risikogebiete eingestuft. Eine Reihe von Ländern, die zuvor Hochinzidenzgebiete waren, sind inzwischen Risikogebiete. Das gilt beispielsweise für die Ukraine, Estland, Nordmazedonien und Serbien. Zu den Hochinzidenzgebieten zählen weiterhin Kroatien, Slowenien und Litauen. Für Saisonarbeitskräfte aus diesen Ländern ist eine Freitestung von der Quarantäne erst ab dem fünften Tag ihres Aufenthalts in Deutschland möglich.

Auch für Genesene und Geimpfte aus Hochinzidenzgebieten endet die Quarantänepflicht mit der Übermittlung eines Nachweises an die hiesige Behörde.

Wie aus dem Schreiben der Ministerin ferner hervorgeht, gelten die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten nicht für Transportpersonal im Güter und Warentransport aus Risikogebieten. Haben sich diese Personen zuvor in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten, gilt die Anmeldepflicht ebenfalls nicht. Die Nachweispflicht kommt erst bei einen Aufenthalt von mehr als 72 Stunden zum Tragen.

Tackmann kritisiert Ahnungslosigkeit der Bundesregierung

Unterdessen drängt Klöckner darauf, auch die Land- und Ernährungswirtschaft bei der für Juni geplanten Einbeziehung der Betriebsarztpraxen in die Impfkampagne zu berücksichtigen. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betont die CDU-Politikerin den Stellenwert der Land- und Ernährungswirtschaft in der Pandemie. Eine zügige Impfung der dort Beschäftigten sichere nicht nur die Funktionsfähigkeit der Branche, sondern nehme ihren Unternehmen auch die berechtigte Sorge, in der Pandemie den Betrieb nicht aufrechterhalten zu können, heißt es in dem Schreiben an den Gesundheitsminister.

Die agrarpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, kritisierte, dass die Bundesregierung nicht wisse, ob und wie viele Saisonarbeitskräfte bereits gegen das Coronavirus geimpft worden seien. „Und das, obwohl sie ganz klar wegen ihrer relevanten Tätigkeit in der Ernährungswirtschaft nach der Coronavirus-Impfverordnung priorisiert und zudem durch ihre beengte Unterbringung besonders gefährdet sind“, erklärte Tackmann in der vergangenen Woche.

Sie reagierte damit auf die Antwort, die ihr der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Uwe Feiler, auf eine von ihr gestellte schriftliche Frage gegeben hatte. Darin verweist Feiler auf die Zuständigkeit der Länder für die Umsetzung Coronavirus-Impfverordnung. Der Bundesregierung lägen keine Informationen darüber vor, „aus welchen Gründen Saisonarbeitskräfte bisher trotz Priorisierungsmöglichkeit nicht geimpft wurden oder werden“.
AgE
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