Das hat der
Agrarausschuss des Bundesrats auf Antrag Bayerns in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Unternehmenssteuerreformgesetzes mit breiter Mehrheit beschlossen.
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform ist nach Angaben von Landwirtschaftsminister Josef Miller die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags vorgesehen, der es erlaubt, für innerhalb von zwei Jahren geplante Anschaffungen bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abzuziehen. Diese Möglichkeit ist nach dem
Gesetzentwurf auf eine Einheitswert-Obergrenze von 125 000 Euro begrenzt. Der Einheitswert beinhaltet dabei allerdings neben dem Wirtschaftswert auch den privaten Wohnungswert.
Künftig soll auf Antrag Bayerns nur der Wirtschaftswert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anstelle des Einheitswerts für die Gewährung des sogenannten Investitionsabzugsbetrags maßgeblich sein. Miller: „Damit können auch wachstumsorientierte größere Betriebe die Förderung in Anspruch nehmen.“ Der Wirtschaftswert sei insofern sachgerecht, als das Wohnhaus auch in der Land- und Forstwirtschaft nicht zum Betriebsvermögen zählt.
Quelle: STMLF Bayern