Deutschland blockiert BodenschutzBerlin - Zur ablehnenden Haltung der Bundesregierung gegenüber einer europäischen Bodenschutz-Rahmenrichtlinie erklärt Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin: |
(c) proplanta Seit Ende 2006 verhindert die Bundesregierung die Verabschiedung einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie. Anstatt konstruktive Kritik an den Schwachpunkten einzubringen, lehnt sie das gesamte Regelwerk aus Subsidiaritätsgründen ab. Weil Deutschland schon ein Bodenschutzgesetz hat und Boden kein bewegliches Gut ist, soll es keine europäischen Mindeststandards geben. Mit dieser Position macht die Bundesregierung einmal mehr einen Kniefall vor der Bauernlobby. Die deutsche Haltung ist mehr als kurzsichtig. Denn der Schutz fruchtbarer Böden als Grundlage für unsere Ernährung und biologische Vielfalt ist eine der wichtigen Aufgaben unserer Zeit.
Erosion, Abbau von Humus, Flächenversieglung und Kontamination mit Schadstoffen stellen Gefährdungen des Bodens dar, die wir weder in Deutschland noch in Europa auch nur annähernd im Griff haben. Bisher haben aber erst neun EU-Staaten Regelungen zum Bodenschutz eingeführt. Es wäre also von großer Bedeutung, wenn diese Lücke im Umweltschutz durch eine europäische Rahmenrichtlinie geschlossen würde. Für deutsche Unternehmen hätte dies sogar Vorteile, denn Wettbewerbsnachteile, aufgrund des hier gültigen Bodenschutzes, würden durch eine europäische Bodenschutzrichtlinie aufgehoben. (PD)
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